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Der Begriff „Mobile Maschinen und Geräte“ umfasst Fahrzeuge, die mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet und nicht zur Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße bestimmt sind (zB Raupen, Radlader, Bagger) sowie Lokomotiven und Binnenschiffe.
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Franz Greil

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