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ZurückDer Begriff „Mobile Maschinen und Geräte“ umfasst Fahrzeuge, die mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet und nicht zur Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße bestimmt sind (zB Raupen, Radlader, Bagger) sowie Lokomotiven und Binnenschiffe.
Für die Hersteller dieser Maschinen und Geräte, auch als „Off-road“ oder „Non Road“-Fahrzeuge bezeichnet, werden das Typisierungsverfahren und verbindliche Emissionsgrenzwerte in Form von Abgasklassen ( I, II, III A, III B, IV) für die Luftschadstoffe Feinstaub (PM), Stickoxide (NOx), Kohlenstoffmonoxid (CO) und Kohlenwasserstoffe (HC) vorgeschrieben.