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Schon seit Monaten geistert die Frage durch die Medien, was ehemalige EU-KommissarInnen nach ihrer Amtszeit dürfen und was nicht. Die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage brachte vergangene Woche wieder Schwung in diese Debatte.
Gegenstand der Anfrage an die Kommission war, wie viele der 2009 ausgeschiedenen KommissarInnen so genannte Übergangszahlungen beziehen. Diese Gehaltsfortzahlungen gibt es seit den 60er Jahren, sie können insgesamt drei Jahre lang bezogen werden und sollen den Ex-KommissarInnen zur Überbrückung bei der Jobsuche dienen.
Für großes Aufsehen sorgte vor allem die Tatsache, dass viele ehemalige Mitglieder der Kommission trotz neuer Jobs diese Zahlungen weiterhin in Anspruch nehmen.

Der ehemalige Industriekommissar Günter Verheugen ist zwar nicht unter ihnen, er muss sich jedoch einen anderen schweren Vorwurf machen lassen: Er gründete im Frühjahr 2010, also ein halbes Jahr nach dem Ende seiner Karriere als Kommissar, eine Beraterfirma. Dort bietet er laut Homepage „die richtige Strategie für Ihren Erfolg im Umgang mit europäischen Institutionen“. Die Organisation ALTER-EU, Alliance for Lobbying Transparency and Ethics Regulation, bei der die AK Mitglied ist, spricht von Interessenskonflikten zwischen der früheren und der neuen Tätigkeit. Diese ortet ALTER-EU bei 5 weiteren ehemaligen Mitgliedern der Kommission. Besonders brisant ist in Verheugens Fall, dass er die Gründung seiner Beraterfirma der Kommission nicht gemeldet hat. Dazu sind alle Ex-KommissarInnen verpflichtet, die Kommission prüft die Vereinbarkeit von altem und neuem Job. Das wird bei Verheugen nun nachgeholt.

ALTER-EU hat kürzlich die Kampagne „Stop Verheugen! Stop ex-Commissioners cashing in!” gegründet, um in dieser Sache Druck auf die Kommission auszuüben.

Verheugens Beraterfirma wäre eine Lobbyingorganisation mehr, die Unternehmensinteressen in Brüssel vertritt. Einer Recherche der AK zufolge kommen für über 180 Millionen ArbeitnehmerInnen 50 Interessensvertretungen, während für 30,5 Millionen ArbeitgeberInnen und Selbstständige gut 1900 Lobbyingorganisationen tätig sind.

Weiterführende Informationen:

Unterschriftenkampagne: Stop Verheugen! Stop ex-Commissioners cashing in! (in English only)