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ZurückFür mehr Verständlichkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz: Unternehmen sollen Nachhaltigkeitsinformationen künftig anhand neuer einheitlicher EU-Berichterstattungsstandards offenlegen müssen. Ziel ist unter anderem, das Bewusstsein der Unternehmensführung für deren soziale und ökologische Verantwortung zu schärfen. Die AK begrüßt die Neuerungen, diese dürfen in der aktuell stattfindenden Implementierung jedoch nicht verwässert werden.
Im Jänner 2023 ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in Kraft getreten, welche die bislang geltende Non Financial Reporting Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014 ersetzt. Aus AK-Sicht bringt die neue Richtlinie Verbesserungen in drei wesentlichen Bereichen: (1) eine Ausweitung des Geltungsbereichs, (2) eine Konkretisierung und Ausweitung der Berichtspflichten (u.a. einheitliche Standards für die gesamte Wertschöpfungskette), (3) die Verankerung einer verpflichtenden externen Prüfung. Die neuen Bestimmungen erhöhen auch die Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen. In Österreich wird durch die neuen Bestimmungen der Anwenderkreis von rund 100 auf über 2.000 Unternehmen ausgedehnt, die dann über ihre Nachhaltigkeitsleistungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance berichten müssen.
Bisher blieb es Unternehmen überlassen, Art und Veröffentlichungsweise ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung frei zu wählen, wenn auch die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) am verbreitetsten sind. Berufen sich Unternehmen jedoch auf unterschiedliche Rahmenwerke, leidet die Vergleichbarkeit darunter. Stakeholder:innen können die Berichte dann nicht so leicht nachvollziehen. Aus diesem Grund beauftragte die EU-Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit der Ausarbeitung einheitlicher und verbindlicher EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) für Unternehmen. Ein von der EFRAG ausgearbeitetes erstes Set von Standards wird derzeit diskutiert und soll im Juni 2023 durch einen delegierten Rechtsakt der Kommission in EU-Recht übernommen werden.
Die neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Die ESRS sind in übergreifende und thematische Standards unterteilt. Neben grundsätzlichen Definitionen sind auch umfassende Berichtspflichten zu Strategie, Governance sowie zu Auswirkungen, Risiken und Geschäftschancen vorgesehen. Thematische Schwerpunkte sind die sechs Umweltziele der EU wie Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel oder Umweltverschmutzung. Zu den sozialen Pflichten zählen u.a. Gleichbehandlung, Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Maßnahmen gegen Belästigung am Arbeitsplatz, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, sozialer Dialog sowie die Achtung der Menschenrechte.
Forderungen der AK zur Umsetzung der Berichtsstandards
Auch ein neuer AK EUROPA Policy Brief zeigt die Herausforderungen der neuen ESRS und schlägt einige Punkte vor, die bei der Umsetzung der Berichterstattungsstandards in die europäische Gesetzgebung oder bei der Entwicklung weiterer Standards berücksichtigt werden müssen: Von entscheidender Bedeutung wird sein, dass die Standards der CSRD im Implementierungsverfahren nicht reduziert oder verwässert werden. In der aktuellen Fassung des ESRS sind zahlreiche Begriffe noch unklar definiert und können daher unterschiedlich interpretiert werden. Bei der Weiterentwicklung der Standards muss sichergestellt werden, dass Gewerkschaften, Arbeitnehmervertreter:innen, die Zivilgesellschaft sowie weitere relevante Stakeholder:innen ausreichend in den Beratungsprozess einbezogen werden. Aus Sicht der AK bedarf es einer strengen Berichterstattungspflicht zu Arbeitsbedingungen, Menschenrechten, Chancengleichheit, Umweltauswirkungen und Unternehmensführung. Eine fehlende Verpflichtung zu solchen Angaben würde einen wirksamen sozialen Dialog zwischen Gewerkschaften bzw. Arbeitnehmervertreter:innen und der Unternehmensführung zu diesen Themen gefährden.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Einigung bei Nachhaltigkeitsberichterstattung: Verbesserte Transparenz über unternehmerisches Handeln
AK EUROPA Positionspapier: Corporate Sustainability Reporting - Nachhaltiges Wirtschaften braucht Mitbestimmung
AK EUROPA: Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neue Untersuchung zeigt Handlungsbedarf
AK Wien: Nachhaltigkeitsreporting ermöglicht Mitbestimmung