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In einer eineinhalb Jahre dauernden Untersuchung – dem „Mobile Service Sweep“ - in den 27 EU-Ländern, Norwegen und Island, wurden insgesamt 554 Webseiten für Klingeltöne und Hintergrundbilder für Handys von den nationalen Verbraucherschutzbehörden untersucht. In einer Pressekonferenz diesen Dienstag stellte die Kommission die Ergebnisse der Untersuchung vor. Bei über der Hälfte der überprüften Webseiten wurde ein Verstoß gegen bestehendes Verbraucherrecht festgestellt.
Auslöser für die Untersuchung waren hunderte Beschwerden bei der Europäischen Kommission über hohe Rechnungen für das Abspeichern von Klingeltönen. Koordinierte Ermittlungsaktionen („Sweep“) folgten als direkte Reaktion, 70% der Probleme mit den beanstandeten Webseiten konnten bereits gelöst werden.

Unklare Preisangaben, fehlende Betreiberinformationen:

41% aller untersuchten Webseiten wiesen Unregelmäßigkeiten bei den Preisangaben auf: bei vielen Webseiten fehlten die Preisangaben ganz und die KonsumentInnen erfuhren die Kosten erst als die Telefonrechung eintraf. Diese Situation erinnert an die von der Kommission zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführte Ermittlung beim Online-Kauf von Flugtickets. Insbesondere fiel auf, dass KonsumentInnen oft im Unklaren darüber gelassen wurden, dass es sich bei dem Service nicht um eine Einmalzahlung, sondern um ein Abonnement handelte.
Auf 75% aller untersuchten Webseiten waren die Kontaktangaben zum Händler unvollständig. Dies stellt einen Verstoß gegen EU-Recht (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und über den Fernabsatz) dar. Die Kontaktangaben sind unter anderem deswegen besonders wichtig, damit die VerbraucherInnen Beschwerde einlegen können.
Bei mehr als einem Drittel der Fälle waren die Preisinformationen irreführend präsentiert. In 28% der Fälle entpuppten sich, die als „gratis“ angebotenen Downloads später als kostenpflichtig.

Kinder und Jugendliche Zielgruppe

Mehr als die Hälfte der untersuchten Webseiten richteten sich explizit an Kinder und Jugendliche und warben z.B. mit Comic- oder Fernsehfiguren für ihre Dienste. Bei einigen der Webseiten wurde auch (theoretisch) nach der Zustimmung der Eltern gefragt. Die Kommissarin für Konsumentenschutz, Meglena Kuneva, betonte, dass dies eine besonders anfällige Zielgruppe sei und alles für ihren Schutz getan werden müsse.

Auch große Firmen nicht immer mit weißer Weste
Dr. Paolo Saba, Generaldirektor der italienischen Kartellbehörde berichtete, dass in Italien gegen neun Unternehmen Geldbußen im Ausmaß von rund 2 Millionen Euro verhängt wurden. Bemerkenswert ist, dass sich unter den bestraften Unternehmen auch große Unternehmen wie die Telecom Italia und Vodafone befinden.

Situation in Österreich
Nach Auskünften des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wurden in Österreich insgesamt 29 Webseiten von Handyklingelton und Hintergrundbildanbietern überprüft. Von diesen verstießen beinahe 3/4 gegen das Konsumentenschutzgesetz, wobei sieben Webseiten von Drittstaatenanbietern (USA und Vereinigte Arabische Emirate) betrieben werden und deshalb nicht weiter verfolgt werden konnten. Bei sechs Webseiten wurden die Verstöße bereits vollständig korrigiert, bei einer teilweise. Bei sieben (bzw. acht) Webseiten ist noch ein Verfahren anhängig, bei dreien handelt es sich um nationale Anbieter. Ein Großteil der Verstöße bei den in Österreich überprüften Internetseiten betraf die Irreführung der KonsumentInnen bzgl. der Preisangaben und der unvollständige Kontaktinformation in Bezug auf den Betreiber.


Weiterführende Informationen:

Pressemeldung der Kommission (Deutsch)
Webseite zum Mobile Phone Content Seep (nur Englisch)

Pressemeldung der Kommission (Englisch)