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Am 25. Februar tagte der Sonderausschuss zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise im Europäischen Parlament. Auf der Tagesordnung stand diesmal die öffentliche Anhörung von ExpertInnen zum Thema „Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte“. Der Hauptredner – Christian Noyer, Gouverneur der Französischen Notenbank – ließ damit aufhorchen, dass er sich für eine Abgabe der staatlich geretteten Banken aussprach.

Entschädigung für die SteuerzahlerInnen

Die Instrumente zur Finanzmarktregulierung, so Noyer, müssten in einen makroökonomischen Rahmen eingebettet werden. Unter anderem bedeute dies, dass ein Weg gefunden werden müsse, wie zukünftig mit so genannten systemrelevanten Finanzinstitutionen umgegangen werden soll. Diese Großbanken, die „too big to fail“ sind – also so groß sind, dass ihr Bankrott die Gesamtwirtschaft gefährden würde – mussten als sie reihenweise zusammenzubrechen drohten, mit Steuergeldern gerettet werden. Noyer kann sich in diesem Zusammenhang eine Entschädigungsleistung der Banken vorstellen und meint: „Es scheint mir nicht abwegig zu sein, dass der Staat, wenn er schon feststellt, dass diese Rettungsaktionen erhebliche Nettokosten für den Steuerzahler mit sich bringen, im Nachhinein eben eine Abgabe auf das Bankensystem erheben will, um sozusagen diese Eingriffe dem Steuerzahler zurückerstatten zu können.“

Moral Hazard durch Bankenversicherung?

Christian Noyer ging darüber hinaus auf die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Bankenversicherung ein. Eine Liste von Banken, die aufgrund ihres ihnen innewohnenden Risikos einer Abgabe in  einen Versicherungstopf unterliegen, hält er aus zwei Gründen nicht für sinnvoll. Zum einen sei es kaum möglich für alle Banken ein vollständiges Risikoprofil zu erstellen. Zum anderen unterliegen versicherte Banken offenbar einem Moral Hazard-Problem. Das bedeutet, dass die Risikobereitschaft der BankmanagerInnen noch höher wird, wenn sie sich durch eine Versicherung abgesichert sehen. Angesichts der Tatsache, dass systemrelevante Banken immer gerettet werden müssen, also ohnehin den Staat als Versicherung haben, greift dieses Argument von Noyer ins Leere. Hier wäre es notwendig die Existenzberechtigung von „too big to fail“ Instituten grundsätzlich in Frage zu stellen.