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Noch vor zwei Wochen sah es schlecht aus für die Zukunft der Kennzeichnung von Fett, Salz, Zucker, des Ursprungslandes und ähnlichem auf Lebensmittelprodukten. Denn der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments machte der Lebensmittelindustrie in seiner Stellungnahme weitgehende Zugeständnisse. Diese Woche wurde im federführenden Ausschuss für Umwelt- und Lebensmittelfragen über den Richtlinienentwurf abgestimmt. Mit weit erfreulicheren Ergebnissen für die VerbraucherInnen.
Arbeiterkammer und Verbraucherorganisationen informierten die EU-Abgeordneten in den vergangenen Monaten umfassend über verbraucherfreundliche Maßnahmen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Offenbar mit Erfolg, denn die VerbraucherschützerInnen konnten sich in einer Reihe von Anliegen durchsetzen. Wenn es nach dem Ausschuss für Umwelt- und Lebensmittelfragen geht, soll die Richtlinie zur Lebensmittelkennzeichnung folgende Punkte umfassen:

  • Auf Lebensmittelpackungen sollen künftig nicht nur Energiegehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz verpflichtend enthalten sein, sondern zusätzlich auch noch Ballaststoffe, Eiweiß, natürliche und künstliche Transfette. Gerade die Verwendung von künstlich gehärteten Fetten (Transfette) wurde in der Vergangenheit von der Arbeiterkammer wiederholt kritisiert, weil ein zu hoher und langjähriger Konsum dieser Fette unter anderem Arterienverkalkung, entzündliche Erkrankungen, Allergien, Schlaganfälle und Herzinfarkte begünstigt.
  • Eine Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Geflügel und Fisch, bei Milchprodukten, Obst und Gemüse ist ebenfalls verpflichtend vorgesehen. In verarbeiteten Produkten ist dies bei Fleisch, Geflügel und Fisch vorgesehen.
  • Lebensmittelimitate wie zum Beispiel Analogkäse müssen in Hinkunft deklariert werden.
  • Werden in Produkten Nanomaterialien verwendet, so ist dies ausdrücklich auf der Verpackung festzuhalten
  • Eine knappe Mehrheit sprach sich gegen die sogenannte Ampelkennzeichnung aus, die die Menge von Inhaltsstoffen wie Fett, Salz und Zucker mit den Signalfarben Rot, Gelb und Grün darstellt. Allerdings gibt es für die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene die Möglichkeit, eine „Ampel“ auf freiwilliger Basis einzuführen.
  • Eine Mindestschriftgröße für die Angaben auf den Packungen wurde zwar leider abgelehnt, aber die Europäische Kommission wurde damit beauftragt, Leitlinien zu erstellen, die die Lesbarkeit sichern sollen.

Nachdem die Änderungsvorschläge der konservativen Berichterstatterin Renate Sommer und ihrer ParteikollegInnen in der Abstimmung reihenweise abgelehnt und durch verbraucherfreundlichere Texte ersetzt wurden, bat die EU-Abgeordnete um eine Sitzungsunterbrechung, um die weitere Vorgangsweise ihrer Fraktion bei der Schlussabstimmung zu besprechen. Der Gesamtbericht wurde dann aber auch von der Europäischen Volkspartei unterstützt, 52 Abgeordnete sprachen sich für, nur 2 gegen den geänderten Richtlinienvorschlag zur Lebensmittelkennzeichnung aus.

Spannend wird es noch einmal bei der Abstimmung des Berichts im Plenum des Europäischen Parlaments voraussichtlich im Juni diesen Jahres. Nachdem einige der oben genannten Punkte nur eine knappe Mehrheit bekamen, ist es nicht sicher, ob sie im Plenum bestätigt werden. Auch eine Mehrheit für eine verpflichtende Ampelkennzeichnung ist noch nicht völlig ausgeschlossen.


Weiterführende Informationen:

AK-Stellungnahme zur Information der Verbraucher über Lebensmittel

Kommissionsvorschlag zur Lebensmittelkennzeichnung

Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments vor der Abstimmung