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Für große Aufmerksamkeit sorgte eine Konferenz der SozialdemokratInnen im Europäischen Parlament, die sich der Berücksichtigung der Menschenrechte in der EU-Handelspolitik widmete. Neben EU-Handelskommissar de Gucht und einer Reihe anderer SprecherInnen war auch AK-Expertin Éva Dessewffy eingeladen, die Position der Bundesarbeitskammer Österreich zur Handelspolitik vorzustellen.
Vor rund 150 TeilnehmerInnen präsentierten VertreterInnen der EU-Institutionen, der Sozialpartner und von Nichtregierungsorganisationen ihre Vorstellungen zur zukünftigen Handelspolitik der Europäischen Union.

EU-Kommissar de Gucht skizzierte, was die Kommission bisher schon getan habe und welche Pläne sie habe: Die Handelspolitik erhöhe den Lebensstandard. So seien Entwicklungsländer mit Handelsabkommen drei Mal so stark gewachsen, wie Länder ohne ein Abkommen. Bezüglich der Menschenrechte habe die Kommission bereits einiges getan. Es gebe mit dem für einige Länder geltenden allgemeinen Zollpräferenzsystem die Möglichkeit Maßnahmen zu ergreifen, wenn zum Beispiel Kernarbeitsnormen (darunter fällt unter anderem die Vereinigungsfreiheit, die Möglichkeit Tarifverträge zu verhandeln und das Verbot der Kinderarbeit) nicht eingehalten werden.Iim Fall von Belarus und von Sri Lanka sei es etwa dazu gekommen, dass ihnen die Vorteile des allgemeinen Zollpräferenzssystems entzogen wurden, weil sie die Kernarbeitsnormen nicht eingehalten haben. De Gucht spricht sich allerdings gegen entsprechende Klauseln in den neu zu verhandelnden bilateralen Handelsabkommen aus. Er plädiere auch für die Berücksichtigung von Menschenrechten in der Handelspolitik. Leider zeigen Studien von ILO und UNICEF aber in der Praxis auch Schattenseiten auf, denn in Bangladesch sei es durch das Verbot von Kinderarbeit zu einer Abwanderung der Kinder vom formellen in den informellen Sektor gekommen, was die Situation noch verschlimmert habe.

Die Bundesarbeitskammer Österreich sei liberalisierungskritisch, weil es durch die bisherige Handelspolitik nicht zu mehr Wohlstand für die Länder gekommen sei, so AK-Expertin Éva Dessewffy. Dieses Ergebnis bestätigen auch die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) und die Weltbank. Es sei teilweise sogar festzustellen, dass es zu mehr Armut und höherer Arbeitslosigkeit komme.

Die beste Möglichkeit, um Menschenrechte zu fördern biete die multilaterale Ebene mit der Welthandelsorganisation (WTO). Die WTO könne ihr Regelwerk nämlich auch über das Streitbeilegungsverfahren durchsetzen. Daher setze sich die AK dafür ein, Kernarbeitsnormen in die Regeln der WTO aufzunehmen. Bei den derzeit laufenden Verhandlungen zu bilateralen Handelsabkommen seien die Aufnahme von Umwelt- und Sozialstandards zu begrüßen, diese müssten aber verbindlich sein. Bezüglich der Aufnahme von Kernarbeitsnormen in Handelsabkommen müsse gewährleistet werden, dass diese auf alle geografischen Zonen im Land zu Andwendung kommen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Sonderproduktionszonen gegründet werden, in denen kein Arbeitsrecht gelte. Es müsse auch die Möglichkeit geben, bei einem Verstoß Strafen zu verhängen. Zur Frage, ob Handelspolitik Menschenrechte verbessern könnten, meinte Éva Dessewffy abschließend: „Ja, es muss aber auch den Willen dazu geben.“

Francois Cantier, Vertreter der Rechtsanwälte ohne Grenzen, informierte zu Beginn, dass seine Organisation BürgerInnen vertrete, deren Grundrecht bedroht seien. Leider sei die Situation in einigen Ländern ganz schrecklich. Er habe schon viel Elend und Verbrechen miterleben müssen. Sein Wunsch ist in Handelsabkommen entsprechende Klauseln festzulegen. Es müsse auch klar festgelegt werden, welche (internationalen) Gerichtshöfe zuständig seien. Bei Morden an engagierten BürgervertreterInnen, wie in einem Fall in Kongo, dürfe es keine Straffreiheit geben. Schließlich regte Cantier auch ein Rahmenabkommen mit großen Unternehmen an, die die soziale Verantwortung stärken solle.

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