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Diese Woche diskutierten die zuständigen Ausschüsse im Europäischen Parlament (EP) über die ersten Berichtsentwürfe zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI). Die BerichterstatterInnen haben sich naturgemäß nicht ganz an den Vorschlag der EU-Kommission gehalten. Eine Reihe von Änderungen wurde vorgeschlagen. So wird unter anderem gefordert, dass die OrganisatorInnen einer Bürgerinitiative sich in einem Bürgerausschuss zusammenschließen sollen. Die von der Kommission verlangte Zulässigkeitsprüfung soll nach Meinung der BerichterstatterInnen schon bei der Registrierung einer EBI erfolgen und nicht erst nachdem 300.000 Unterschriften gesammelt wurden.
EP fordert Bürgerausschuss in mindestens sieben Mitgliedstaaten
Die BerichterstatterInnen verfassten ihre Berichte unter der Prämisse, dass die Organisation einer Bürgerinitiative einfach und benutzerfreundlich gestaltet werden sollte. Wenn man sich aber die Vorschläge der Abgeordneten genauer durchliest, dann gewinnt man teilweise einen anderen Eindruck. So wird etwa gefordert, dass eine minimale Organisationsstruktur erforderlich ist, um eine Bürgerinitiative erfolgreich durchzuführen. Diese Struktur soll die Form eines Bürgerausschusses haben, dem mindestens sieben natürliche Personen (OrganisatorInnen) angehören, die aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten kommen. Die Kommission hatte keinen diesbezüglichen Vorschlag gemacht, der Rat ebenfalls nicht. Ob dies die Organisation einer EBI erleichtert bleibt dahingestellt, auf den ersten Blick eher nicht. OrganisatorInnen sollen laut EP nur BürgerInnen (natürliche Personen) sein. Juristischen Personen soll die Möglichkeit einer EBI nicht offen stehen. Auch diese Forderung hat sich das EP neu ausgedacht.

Prüfung auf Zulässigkeit einer EBI soll schon bei der Registrierung einer EBI geschehen
Laut EP soll eine EBI schon zu Beginn auf ihre Zulässigkeit geprüft werden, statt erst nach der Sammlung von 300.000 Unterschriften, wie es die Kommission vorsieht, oder nach 100.000 Unterschriften, wie es der Rat vorschlägt. Diese Forderung des EP ist durchaus zu begrüßen. Ebenfalls, dass die Unterschriften für eine EBI aus mindestens einem Fünftel aller EU-Mitgliedstaaten stammen soll, statt aus einem Drittel, wie es die Kommission fordert. Weiters wird es als notwendig erachtet, dass für die Unterschrift unter eine EBI die Angabe der Ausweisnummer oder einer anderen Identifikationsnummer nicht nötig sein soll. Eine umstrittene Forderung, da es den Mitgliedstaaten die Möglichkeit nimmt, die Echtheit einer Unterschrift zu überprüfen.

EP und Rat planen noch im Dezember über die EBI abzustimmen
Nachdem sich das EP Zeit gelassen hat um die Berichtsentwürfe zu verfassen, steigt es nun gehörig aufs Gas. Schon in zwei Wochen wollen die zuständigen Ausschüsse über allfällige Abänderungen abstimmen. Im Dezember soll das Plenum des EP dann über den Gesamtbericht abstimmen. Auch der Rat will im Dezember über die EBI abstimmen. Sollte es zu einer Einigung zwischen EP und Rat kommen könnte es bald die ersten Bürgerinitiativen geben.

Weiterführende Informationen:

Berichtsentwurf des konstitutionellen Ausschusses des EP zur EBI

Berichtsentwurf des Petitionsausschusses des EP zur EBI

Presseaussendung des Europäischen Parlaments zur EBI (nur in Englisch)