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Schon bisher waren die LKW-FahrerInnen eine jener Berufsgruppen, die durch die Liberalisierungsbestrebungen auf EU-Ebene am meisten unter die Räder gekommen sind. Nun setzt das Europäische Parlament (EP) noch eins drauf: Bei einer Abstimmung im EP-Verkehrsausschuss stimmten die EU-Abgeordneten für eine Passus, der dafür sorgt, dass mit den neuen digitalen Kontrollgeräten Ruhezeiten bei LKW-FahrerInnen nun nicht mehr überprüft werden können. Dadurch lässt sich nun überhaupt nicht mehr feststellen, ob LKW-LenkerInnen die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten und die Gefahr, dass übermüdete LKW-FahrerInnen auf den europäischen Staaten unterwegs sind, steigt damit weiter.
Dabei wurden im Verordnungsvorschlag noch ganz klar die Ziele genannt, nämlich die Sozialvorschriften im Straßenverkehr, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Arbeitsbedingungen der FahrerInnen. Bereits zu Beginn der Verhandlungen wiesen Europäische sowie nationale ArbeitnehmervertreterInnen, darunter auch die Arbeiterkammer, darauf hin, dass sowohl Lenk- als auch Ruhezeiten vom digitalen Kontrollgerät erfasst werden müssen. War dieser Punkt im Berichtsentwurf der zuständigen EU-Abgeordneten Sylvia Ticau von den Sozialdemokraten abgedeckt, vollzogen die EU-Abgeordneten nun eine 180 Grad-Kehrtwendung: In einem Kompromissvorschlag, der unter anderem von der Europäischen Volkspartei, den Sozialdemokraten, den Liberalen und den Grünen getragen wurde, sprechen sich die MandatarInnen nun dafür aus, dass Zeiten, in denen keine Tätigkeiten aufgezeichnet wurden automatisch als Pause- oder Ruhezeit eingestuft werden. Das heißt, Aktivitäten wie das Be- und Entladen, administrative Tätigkeiten in der Zentrale und ähnliche Arbeiten werden damit automatisch als Ruhezeit gewertet. Darüber hinaus sprach sich der Verkehrsausschuss auch dagegen aus, dass Unregelmäßigkeiten bei den Lenk- und Ruhezeiten bei einer Fernabfrage nicht verwendet werden dürfen.

Der im Verkehrsausschuss verabschiedete Bericht muss nun auch noch im Plenum behandelt und abgestimmt werden. Eine Chance, dass die EU-Abgeordneten noch die Notbremse ziehen und die Formulierung im Sinne der ArbeitnehmerInnen und letztlich auch der Straßenverkehrssicherheit ändern, besteht damit noch. Der Rat zumindest ist mit positiven Beispiel vorangegangen und hat auf eine derartige Formulierung verzichtet.