Nachrichten
ZurückDie Arbeitsbedingungen für BerufskraftfahrerInnen müssten verbessert und die Straßenverkehrssicherheit erhöht werden, betonten einige EU-Abgeordnete noch knapp vor der Abstimmung über die so genannte Kontrollgeräte-Verordnung im Europäischen Parlament. Während des Votums dürften diese Ziele allerdings schon wieder vergessen gewesen sein: Eine Mehrheit der EU-MandatarInnen stimmte für einen Passus, der Tätigkeiten wie das Be- und Entladen der Fahrzeuge und administrative Arbeiten bei den Kontrollgeräten automatisch als Ruhezeit beziehungsweise Pause definiert. Demnach wird nur die Fahrtzeit als Arbeitszeit gesehen. Eines steht fest: Die Arbeitsbedingungen werden damit sicher nicht verbessert werden können, im Gegenteil: Für viele Beschäftigte aus dieser Branche kommt diese Regelung einer Geringschätzung ihrer Arbeit gleich.
Bei der Debatte zur Kontrollgeräte-Verordnung übten sich so manche EU-Abgeordnete in Sonntagsreden. Ja, es sei wichtig, dass die Arbeitsbedingungen im Straßenverkehr verbessert werden; Lohn- und Sozialdumping müsse verhindert werden, denn wenn Beschäftigte nur ein Drittel des Lohnes bekommen, der bei den Arbeitskräften in der Region üblich sei, wäre das nicht in Ordnung. Gerade erst hätte es wieder einen Busunfall gegeben, es wird angenommen, der Busfahrer sei übermüdet gewesen, et cetera. Einzig EU-Abgeordnete Lichtenberger von den Grünen hielt fest, dass selbstverständlich auch die Tätigkeiten außerhalb des Fahrzeuges als Arbeitszeit zu rechnen sei.
Eine späte Einsicht allerdings, hatten die Europäischen Grünen genauso wie SozialdemokratInnen, Volkspartei, Liberale und Konservative doch bereits im Verkehrsausschuss gemeinsam einen Änderungsvorschlag ausgearbeitet, der für die Kontrollgeräte nur Fahrzeiten als berufliche Tätigkeit sieht und alles andere als Pause definiert. Auch die SozialdemokratInnen bemerkten erst bei der Plenarabstimmung ihren Fehler – obwohl die federführende Abgeordnete Ţicău selbst Sozialdemokratin ist - und fanden zur Ablehnung dieser Textpassage im Plenum keine Mehrheit.
Vertrauensselig zeigten sich die EU-Abgeordneten auch bei den Regelungen zum Einbau der Kontrollgeräte. Geht es nach den VolksvertreterInnen, ist es in Ordnung, wenn statt einer zertifizierten Werkstätte der Frächter das Kontrollgerät selbst in seine Fahrzeuge einbaut und kalibriert. Ein Missbrauchsrisiko sehen die Abgeordneten offensichtlich nicht.
Gönnerhaft zeigte sich das Plenum jedoch bei der Haftungsfrage: Demnach haften FahrerInnen nun doch nicht solidarisch mit den UnternehmerInnen bei Verstößen gegen die Verordnung.
Aus österreichischer Sicht zog einzig die SPÖ-Delegation die Konsequenzen aus dem für die BerufskraftfahrerInnen enttäuschenden Abstimmungsergebnis und stimmte gegen den Gesamtbericht. Sowohl ÖVP als auch Grüne sowie die Liste Hans-Peter Martin und das BZÖ votierten für den Text, die FPÖ enthielt sich. Insgesamt stimmten jedoch nur 67 EU-Abgeordnete gegen den Bericht, während sich 488 MandatarInnen dafür aussprachen.
Nach dem Votum im Europäischen Parlament bleibt die Hoffnung, dass zumindest der Rat den BerufskraftfahrerInnen mehr Verständnis entgegenbringt und bei den Verhandlungen zur Kontrollgeräte-Verordnung die Größe besitzt, Tätigkeiten außerhalb der Fahrerkabine auch als Arbeitszeit einzustufen.
Eine späte Einsicht allerdings, hatten die Europäischen Grünen genauso wie SozialdemokratInnen, Volkspartei, Liberale und Konservative doch bereits im Verkehrsausschuss gemeinsam einen Änderungsvorschlag ausgearbeitet, der für die Kontrollgeräte nur Fahrzeiten als berufliche Tätigkeit sieht und alles andere als Pause definiert. Auch die SozialdemokratInnen bemerkten erst bei der Plenarabstimmung ihren Fehler – obwohl die federführende Abgeordnete Ţicău selbst Sozialdemokratin ist - und fanden zur Ablehnung dieser Textpassage im Plenum keine Mehrheit.
Vertrauensselig zeigten sich die EU-Abgeordneten auch bei den Regelungen zum Einbau der Kontrollgeräte. Geht es nach den VolksvertreterInnen, ist es in Ordnung, wenn statt einer zertifizierten Werkstätte der Frächter das Kontrollgerät selbst in seine Fahrzeuge einbaut und kalibriert. Ein Missbrauchsrisiko sehen die Abgeordneten offensichtlich nicht.
Gönnerhaft zeigte sich das Plenum jedoch bei der Haftungsfrage: Demnach haften FahrerInnen nun doch nicht solidarisch mit den UnternehmerInnen bei Verstößen gegen die Verordnung.
Aus österreichischer Sicht zog einzig die SPÖ-Delegation die Konsequenzen aus dem für die BerufskraftfahrerInnen enttäuschenden Abstimmungsergebnis und stimmte gegen den Gesamtbericht. Sowohl ÖVP als auch Grüne sowie die Liste Hans-Peter Martin und das BZÖ votierten für den Text, die FPÖ enthielt sich. Insgesamt stimmten jedoch nur 67 EU-Abgeordnete gegen den Bericht, während sich 488 MandatarInnen dafür aussprachen.
Nach dem Votum im Europäischen Parlament bleibt die Hoffnung, dass zumindest der Rat den BerufskraftfahrerInnen mehr Verständnis entgegenbringt und bei den Verhandlungen zur Kontrollgeräte-Verordnung die Größe besitzt, Tätigkeiten außerhalb der Fahrerkabine auch als Arbeitszeit einzustufen.