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Wie bereits im AK EUROPA Newsletter berichtet, hat die Europäische Kommission mit einer öffentli-chen Online-Konsultation zum umstrittenen „Investor-Staat Streitschlichtungsverfahren“ (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) begonnen. Privilegierte Klagerechte für ausländische InvestorInnen und Einschränkung der Regulierungsrechte von Staaten wären die Folge.
Aus Sicht der Arbeiterkammer sind diese Privilegien für ausländische InvestorInnen vehement abzulehnen. Der Staat muss das Recht haben, zum Schutz der Allgemeinheit zu regulieren. Wenn ausländische Unternehmen Staaten auf Schadensersatz für etwaige Gewinneinbußen klagen können, nur weil der Staat mit neuen Umwelt-, Gesundheits- oder Sozialgesetzen auf geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen reagiert, dann wäre eben dieses Recht („right to regulate“) massiv bedroht.

Das Investor-Staat-Schiedsverfahren würde auch bedeuten, dass Multis die nationale Gerichtsbarkeit umgehen könnten. Für sie würden dann viel weitreichendere Entschädigungszusagen als für inländische Unternehmen gelten. Diese Ungleichbehandlung lehnt die AK ebenfalls ab.

Gemeinsam mit dem ÖGB hat die AK an der Konsultation der Europäischen Kommission zu ISDS in der TTIP teilgenommen und der Kommission ihre Ablehnung und Bedenken mitgeteilt.

Grundsätzlich dient die Konsultation auch dazu, die Meinung der Zivilgesellschaft einzuholen. Der vorliegende Konsultations-Fragebogen ist jedoch derart kompliziert, dass er ausschließlich für Au-ßenhandels-ExpertInnen geeignet scheint. Damit ist der Großteil der EU-BürgerInnen ausgeschlossen, zumal die einfache, aber grundlegende Frage „ISDS – ja oder nein?“ fehlt. Erst nach einer Reihe von hochkomplizierten Pflichtfragen gibt es die Möglichkeit, eine grundsätzliche Ablehnung anzumerken. Es stellt sich daher die Frage, wie sehr die Kommission tatsächlich an einer breiten Teilnahme der Bevölkerung interessiert ist.

Mehr Informationen:


ISDS Konsultationsbeitrag von AK und ÖGB