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Vorige Woche trafen sich turnusmäßig die EU-BeschäftigungsministerInnen in Luxemburg. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die vor kurzem an die EU-Mitgliedstaaten gerichteten länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission. Österreich wurde in der ursprünglichen Version von der Kommission empfohlen, das gesetzliche Pensionsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Eine Forderung, die von ArbeitnehmerInnenseite klar abgelehnt wird. Österreich konnte nun diese umstrittene Empfehlung am Beschäftigungsrat entschärfen, und letztlich hatte dann auch die EU-Kommission gegen die Änderungswünsche Österreichs keine Einwände.
Zur Tragfähigkeit des Pensionssystems bedarf es keiner Koppelung des gesetzlichen Pensionsalters an die Lebenserwartung

Das „Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik“ wurde 2011 im Rahmen der Europa-2020-Strategie eingeführt. Teil des Europäischen Semesters sind die von der EU-Kommission erarbeiteten länderspezifischen Empfehlungen. Österreich wurde dieses Jahr unter anderem empfohlen das gesetzliche Pensionsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Eine Empfehlung, die Österreich fast jedes Jahr von der Europäischen Kommission erhält, und die genauso regelmäßig von der österreichischen Regierung abgelehnt wird. So geschehen auch diesmal am Beschäftigungsrat in Luxemburg, wo es Österreich gelungen ist, diese Empfehlung zu entschärfen. Auch die EU-Kommission war mit dem Anliegen Österreichs letztendlich einverstanden. Nun ist nur mehr davon die Rede, das tatsächliche Pensionsalter anzuheben und das Pensionsalter an die Veränderungen bei der Lebenserwartung anzupassen, aber nicht automatisch zu koppeln. Man darf gespannt sein, wie nun die Staats- und Regierungschef beim dieswöchigen Gipfeltreffen darauf reagieren, denn ihnen obliegt die Letztentscheidung über die Empfehlungen der EU-Kommission.

Kein Fortschritt beim Bericht über die ausgewogene Bestellung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen

Leider wurde auch diesmal beim Treffen der BeschäftigungsministerInnen keine Einigung über die ausgewogene Bestellung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen gefunden. Ziel ist, das unterrepräsentierte Geschlecht (meist Frauen) bis 2020 auf eine Quote von 40 Prozent zu bringen. Obwohl der vorliegende Vorschlag keine starre Quote vorsieht, stemmen sich noch viele Mitgliedstaaten dagegen. Somit kann man nur auf die italienische Präsidentschaft hoffen, die vielleicht die restlichen Mitgliedsstaaten von der dringenden Notwendigkeit einer solchen Regelung überzeugen kann.

Weiterführende Information:


Presseausendung des Beschäftigungsrates (nur auf Englisch)