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ZurückDiese Woche machte die sozialdemokratische Berichterstatterin Sylvia-Yvonne Kaufmann eine erste Bestandsaufnahme des Kommissionvorschlags zur besseren Rechtsetzung. Mit dem sogenannten REFIT-Programm möchte die EU-Kommission ihren eigenen Worten zufolge die Verwaltungslasten reduzieren und Bürokratie abbauen. Um das zu erreichen wird der gesamte Rechtsbestand der EU überprüft, um ihn effizienter, leistungsfähiger und kostengünstiger zu machen. Dabei stehen besonders Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Zentrum. Gewerkschaften, VerbraucherInnenorganisationen und Umweltverbände kritisieren allerdings, dass es unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus auch zu Deregulierungsmaßnahmen kommt.
Bei der Aussprache im Europäischen Parlament sprach Berichterstatterin Sylvia Kaufmann dem Vorhaben der Kommission, übermäßige Bürokratie abzubauen oder gleich zu vermeiden, ihre prinzipielle Unterstützung aus. Allerdings beanstandete sie, dass das aktuelle REFIT-Programm der sozialen Dimension eine zu geringe Bedeutung zukommen lässt. Auch dürfe man nicht der Fehleinschätzung unterliegen, gute Rechtssetzung bedeute möglichst wenige Gesetze eine. Deshalb müssen neben den Kosten von Regulierungen auch stets jene Kosten berücksichtigt werden, die entstehen, wenn etwas nicht- oder dereguliert wird.
Kaufmann kritisierte auch, dass im Bereich der Folgenabschätzungen zu stark auf Wettbewerbsfähigkeit geachtet soziale und umweltbezogene Auswirkungen zu wenig berücksichtigt werden. Deshalb seien Ausnahmebestimmungen für KMU nur in manchen Bereichen für möglich: „Wenn wir über Standards im Bereich Gesundheit und Sicherheit, Umwelt oder soziale Belange von Bürgern, Arbeitnehmern oder Verbrauchern reden, dann müssen sie für alle gleichermaßen gelten, egal ob KMU oder großes Unternehmen“ so Kaufmann.
Auch AK und ÖGB begrüßen durchaus das Bestreben, den Rechtsbestand auf europäischer Ebene zu verbessern und effizient zu gestalten. Doch zeigte sich in der Vergangenheit leider immer wieder, dass dabei gerade ArbeitnehmerInnen- und VerbraucherInnenstandards als mögliche Belastungen verunglimpft werden. So beispielsweise bei der Richtlinien zur Unterrichtung und Anhörung von ArbeitnehmerInnen, Vorschriften im Falle von Massenentlassungen, Teilzeitbeschäftigung bzw. befristete Arbeitsverträge, Eignungsprüfungen beim Lebensmittelrecht, oder der Evaluierung der Trinkwasserrichtlinie. Aus Sicht von AK und ÖGB sind Vereinfachungen oder gar Streichungen von EU-Rechtsvorschriften, die Verschlechterungen im ArbeitnehmerInnen- und VerbraucherInnenschutz bringen, strikt abzulehnen. Regelungen zum Schutz der Beschäftigten und KonsumentInnen dürfen nicht unter dem Tarnmantel der Reduktion von Verwaltungslasten ausgehöhlt oder abgeschafft werden.
Auch das Instrument der „Konsultation von Interessenträgern“ wurde von Kaufmann kritisch gesehen. Dieses Mittel soll dazu dienen, Gewerkschaften, Unternehmen und der Zivilgesellschaft die Möglichkeit zu geben, sich zu einzelnen Vorschlägen der Kommission zu äußern. Hier brauche es eine größere Transparenz bei der Frage, wie die Ergebnisse der Konsultation eigentlich in die Gesetzesvorlage einfließen, so Kaufmann. Außerdem müsse man darüber sprechen, wie die Fragebögen gestaltet werden. Hierbei drängte sie auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit SozialpartnerInnenn und VertreterInnen der Zivilgesellschaft. Der Prozesse wurde auch schon von AK und ÖGB als zu undurchsichtig kritisiert.
Weiterführende Informationen:
Mitteilung der Kommission zum REFIT-Programm (nur auf Englisch verfügbar)
Kaufmann kritisierte auch, dass im Bereich der Folgenabschätzungen zu stark auf Wettbewerbsfähigkeit geachtet soziale und umweltbezogene Auswirkungen zu wenig berücksichtigt werden. Deshalb seien Ausnahmebestimmungen für KMU nur in manchen Bereichen für möglich: „Wenn wir über Standards im Bereich Gesundheit und Sicherheit, Umwelt oder soziale Belange von Bürgern, Arbeitnehmern oder Verbrauchern reden, dann müssen sie für alle gleichermaßen gelten, egal ob KMU oder großes Unternehmen“ so Kaufmann.
Auch AK und ÖGB begrüßen durchaus das Bestreben, den Rechtsbestand auf europäischer Ebene zu verbessern und effizient zu gestalten. Doch zeigte sich in der Vergangenheit leider immer wieder, dass dabei gerade ArbeitnehmerInnen- und VerbraucherInnenstandards als mögliche Belastungen verunglimpft werden. So beispielsweise bei der Richtlinien zur Unterrichtung und Anhörung von ArbeitnehmerInnen, Vorschriften im Falle von Massenentlassungen, Teilzeitbeschäftigung bzw. befristete Arbeitsverträge, Eignungsprüfungen beim Lebensmittelrecht, oder der Evaluierung der Trinkwasserrichtlinie. Aus Sicht von AK und ÖGB sind Vereinfachungen oder gar Streichungen von EU-Rechtsvorschriften, die Verschlechterungen im ArbeitnehmerInnen- und VerbraucherInnenschutz bringen, strikt abzulehnen. Regelungen zum Schutz der Beschäftigten und KonsumentInnen dürfen nicht unter dem Tarnmantel der Reduktion von Verwaltungslasten ausgehöhlt oder abgeschafft werden.
Auch das Instrument der „Konsultation von Interessenträgern“ wurde von Kaufmann kritisch gesehen. Dieses Mittel soll dazu dienen, Gewerkschaften, Unternehmen und der Zivilgesellschaft die Möglichkeit zu geben, sich zu einzelnen Vorschlägen der Kommission zu äußern. Hier brauche es eine größere Transparenz bei der Frage, wie die Ergebnisse der Konsultation eigentlich in die Gesetzesvorlage einfließen, so Kaufmann. Außerdem müsse man darüber sprechen, wie die Fragebögen gestaltet werden. Hierbei drängte sie auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit SozialpartnerInnenn und VertreterInnen der Zivilgesellschaft. Der Prozesse wurde auch schon von AK und ÖGB als zu undurchsichtig kritisiert.
Weiterführende Informationen:
Mitteilung der Kommission zum REFIT-Programm (nur auf Englisch verfügbar)