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Das Europäische Parlament hat diese Woche einen Entschließungsantrag zur Ursprungskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln verabschiedet. In diesem wird die Kommission aufgefordert, dem Bericht von 2013 Taten folgen zu lassen und endlich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Auch die AK fordert seit langem eine klare Kennzeichnung der Produkte.

Derzeit muss lediglich im Fall von frischem, unverarbeitetem Rindfleisch das Land der Geburt, der Aufzucht sowie der Schlachtung genannt werden, was eine Konsequenz auf den BSE-Skandal vor 15 Jahren war. Für Faschiertes gilt dies nur, wenn der Rindfleischanteil 50% übersteigt, Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln ist derzeit gar nicht davon betroffen. Ab April dieses Jahres wird es zusätzlich verpflichtend, Aufzuchts- und Schlachtungsland von Schweine, Geflügel und anderen Fleischsorten anzugeben, was die AK im September 2014 als halbherzige Lösung kritisierte.

Ausweitung der Kennzeichnungspflicht

Im neuen Entschließungsantrag fordern die EU-ParlamentarierInnen die Kennzeichnungspflicht auch auf verarbeitete Produkte wie Faschiertes oder „Fertiglasagnen“ etc. auszuweiten und das unabhängig davon, welche Art von Fleisch sie enthalten. Explizit wurde im Text auch Pferdefleisch genannt. 90% der VerbraucherInnen sprechen sich laut Kommission für umfassendere Kennzeichnungen aus. Die österreichische EU-Abgeordnete Karin Kadenbach (S&D), Mitglied im Ausschuss für Lebensmittelsicherheit (ENVI), betonte das Recht der KonsumentInnen auf Transparenz und Rückverfolgbarkeit. Der Vorsitzende des ENVI-Ausschusses, Giovanni La Via (EVP), strich dagegen hervor, dass KMU durch neue Regelungen nicht weiter belastet werden dürfen. Die EVP stimmte als einzige Fraktion mehrheitlich gegen den Antrag, welcher insgesamt von über zwei Dritteln der Abgeordneten angenommen wurde.

Leider enthält der Antrag keine Details darüber, welche Angaben zukünftig gemacht werden sollen. Die AK fordert jedenfalls einen eindeutigen und umfassenden Herkunftsnachweis bei Fleisch und Fleischprodukten. Gemeinsam mit europäischen Verbraucherschutzorganisationen und dem europäischen Verbraucherverband BEUC setzt sie sich auch weiterhin für diese umfassende Kennzeichnungspflicht ein.

Es liegt nun an der Kommission, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.

Weiterführende Informationen:

Papier der Arbeiterkammer zu Lebensmittelsicherheit

Bericht (2013) der Kommission über die obligatorische Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts bei Fleisch über die obligatorische Angabe des Ursprungslands