Nachrichten

Zurück
Diese Woche ließ der Berichterstatter im EU-Parlament zum umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission über eine „EU-GmbH mit einem einzigen Gesellschafter (SUP)“ die Katze aus dem Sack und präsentierte seine Vorstellungen dazu. Widersprüchlicher könnten sie auf den ersten Blick fast nicht sein. So wünscht sich der konservative spanische Abgeordnete Luis de Grandes Pascual zwar auf der einen Seite eine Harmonisierung, sprich gleiche Regeln für eine künftige SUP in ganz Europa, will aber auf der anderen Seite auch viele heikle Entscheidungen den Mitgliedstaaten überlassen. Das ist fast so, als ob man sich eine eierlegende Wollmilchsau wünscht, jedoch im Wissen, dass das einfach nicht geht. Die Zustimmung zum Projekt der EU-GmbH unter den EU-Abgeordneten war enden wollend.EU-GmbH: Mehr Wunsch als Wirklichkeit

Angefangen hat alles im April 2014. Damals legte die EU-Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (SUP) vor. Das Ziel des Vorschlags besteht angeblich darin, potentiellen GründerInnen von Unternehmen und insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Gründung von Gesellschaften im Ausland mit dem Ziel zu erleichtern, das UnternehmerInnentum zu fördern und mehr Wachstum, Innovation und Beschäftigung in der Europäischen Union herbeizuführen. Obwohl das alles sehr schön und einleuchtend klingt, wurden sofort erste Zweifel an der Machbarkeit und auch am Vorliegen eines europäischen Mehrwerts der SUP ins Spiel gebracht, und das nicht nur von ArbeitnehmerInnenseite. So brachte es bei einer von AK und ÖGB in Brüssel organisierten Veranstaltung ein Vertreter von UEAPME, der europäischen Vereinigung der Handwerks-, Klein- und Mittelbetriebe, auf den Punkt als er meinte, dass er keine KMU kenne, die eine SUP fordern würden. Am ehesten würden, so der Tenor, wohl Konzerne profitieren, die über die SUP tax engineering, also ihre steuerschonenden Konstruktionen, weiter verfeinern könnten.

Forumshopping, Aushebelung der Mitbestimmung und Absenkung von Steuer- und Sozialversicherungsbestimmungen (Lohn- und Sozialdumping) wären die Folge von SUPs

Evelyn Regner, MdEP und zuständige Koordinatorin im Rechtsausschuss des EU-Parlaments, brachte bei der Aussprache über das Arbeitsdokument des Berichterstatters vor, dass mit der SUP kein Mehrwert ersichtlich ist Die SUP kann, so Regner, gerade bei der Trennung von Verwaltungs- und Satzungssitz zur Aushebelung der Mitbestimmung führen. Die Sitztrennung ist damit eine Provokation und lädt praktisch dazu ein, Lohn- und Sozialdumping zu forcieren. Auch durch den Verzicht auf Mindestkapitalerfordernisse und das Verbot einer Verpflichtung zur Rücklagenbildung entsteht eine Gesellschaft zum Nulltarif, so Regner. Weiters ist die SUP als Einladung zur Scheinselbstständigkeit zu verstehen, denn bereits derzeit ist es in vielen Mitgliedstaaten in bestimmten Branchen und Sektoren verbreitet, abhängige Beschäftigte formell als Selbstständige zu engagieren und ihnen somit den Schutz des Arbeitsrechts, der Kollektivverträge und teilweise auch des Sozialrechts zu entziehen.

Arbeitsdokument zur EU-GmbH mit einem einzigen Gesellschafter (SUP) bietet Möglichkeiten

So wie es der Verfasser des Arbeitsdokuments selbst schreibt, bittet er nun alle Mitglieder des EU-Parlaments und Stakeholder sich an der Debatte zu beteiligen und gemeinsam akzeptable Lösungen zu suchen. Klar sprach er sich gegen jegliche Umgehung der Rechte der ArbeitnehmerInnen aus. Wenn dem so ist, kann man nur hoffen, dass am Schluss der Debatte der SUP Vorschlag abgelehnt wird!

Weiterführende Informationen:


Arbeitsdokument zur SUP vom Berichterstatter Luis de Grandes Pascual

AK EUROPA Position zur SUP