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Am 7. Dezember 2015 verpasste man die historische Gelegenheit, die Gleichstellung von Männern und Frauen voranzutreiben. Schuld tragen einige Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, denn eigentlich war alles angerichtet für eine Quote für Frauen in Aufsichtsräten. Doch statt endlich verbindliche Regelungen zu schaffen, wurde eine Einigung blockiert, denn die Rechte von AktionärInnen, Unternehmen und nationale Befindlichkeiten wogen mehr als die Gleichstellungspolitik.

Minderheit blockiert Vorschlag zu Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen

Im Newsflash von AK EUROPA wurde laufend über die Entwicklungen zum Vorschlag der Kommission zu Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen berichtet. Zuletzt am 19. November, als bekannt wurde, dass sich eine Minderheit von Mitgliedsstaaten gegen europaweite Bestimmungen für Frauen in Aufsichtsräten aussprach. Nun, nachdem sich die zuständigen MinisterInnen am 7. Dezember bei ihrem Treffen in Luxemburg auf höchster Ebene damit befassten, wurde klar, dass sich die Befürchtungen bewahrheiten. Eine Gruppe von Mitgliedsstaaten sprach sich aus den unterschiedlichsten Gründen gegen jegliche Quotenregelung aus, auch wenn in Wahrheit nur eine Verpflichtung zu einem transparenten Auswahlverfahren beschlossen worden wäre. Als Argumente wurden Probleme mit teils bereits existierenden nationalen Regelungen, Eingriffe in Unternehmensrechte oder die Rechte der AktionärInnen ins Treffen geführt. Damit wurde, wie es auch Österreich als Befürworter der Richtlinie sah, ein wichtiges politisches Signal verpasst, denn Chancengleichheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Nun wird sich die niederländische Präsidentschaft des Themas annehmen, die Aussicht auf Erfolg ist aber zurzeit so minimal, dass zu befürchten ist, dass der Vorschlag bald der Geschichte angehören und schlussendlich formal von der EU-Kommission zurückgezogen wird.

Ist ein strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter ausreichend?

Die MinisterInnen beschäftigen sich am 7. Dezember ebenfalls mit dem von der EU-Kommission erstmals vorgestellten strategischen Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter. Was auf den ersten Blick vielversprechend klingt, ist formal aber nichts anderes als ein simples Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen und unterscheidet sich gravierend von der abgelaufenen Strategie, die noch von allen KommissarInnen getragen und unterstützt wurde. Das jetzige Arbeitsdokument beinhaltet zwar auch Forderungen der alten Strategie, doch ist gerade in der EU-Gleichstellungspolitik ganz entscheidend, dass die gesamte Kommission dahinter steht und damit auch verantwortlich gemacht werden kann. Dies forderten auch 22 Mitgliedstaaten ein und forderten die EU-Kommission auf, ihr Arbeitsdokument in ein rechtlich verbindliches Dokument umzuschreiben. Dasselbe verlangt auch die Arbeiterkammer, die an mehreren Gelegenheiten die zuständigen EU-KommissarInnen darauf hingewiesen hat. Nun muss das EU-Parlament handeln, denn sonst sieht es um eine echte und verbindliche Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter in den nächsten Jahren schlecht aus.