Nachrichten

Zurück
Ein Schwerpunkt der Europäischen Kommission liegt in der kommenden Zeit bei der Verwirklichung des digitalen Binnenmarktes. Geht es nach dem Vorschlag des für digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständigen EU-Kommissars Oettinger, sollen zukünftig digitale Dienste innerhalb der gesamten EU genützt werden können. Gleichzeitig präsentierte er eine modernisierte Version des EU-Urheberrechtes.

Viele Internetuser haben in ihrem Heimatland Online-Dienste kostenpflichtig bestellt. Beispielsweise Abos für Filme, Sportsendungen, Spiele, Musik oder e-Books. In vielen Fällen sind diese Dienste allerdings im Ausland nicht nutzbar. So ist möglicherweise die digitale Videothek während der Urlaubs- oder Dienstreise nicht nutzbar oder die Musiksammlung nicht abrufbar, obwohl dafür bezahlt wurde.

Die Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Dienstleistungen im Binnenmarkt soll diesen Missstand beseitigen. Angestrebt wird, dass diese grenzüberschreitende Weiternutzbarkeit („Portabilität“) als Teil eines neuen EU-VerbraucherInnenrechts bereits im Jahr 2017 gültig wird. Da es sich um eine Verordnung handelt, wäre diese nach der Verabschiedung direkt in den Mitgliedsstaaten gültig.

Gleichzeitig mit der Portabilität präsentierte die EU-Kommission ein Konzept für ein modernes EU-Urheberrecht. EuropäerInnen soll mit diesen Regelungen ein breites Angebot an rechtmäßigen Inhalten zur Verfügung gestellt werden, andererseits sollen die Rechteinhaber einen besseren Schutz bekommen. Darüber hinaus wird eine gerechte finanzielle Vergütung angestrebt. Ausnahmen vom Urheberrecht sollen beispielsweise im Bildungsbereich geben.

Neben dem besseren Zugang für UserInnen, der gerechteren Vergütung der Rechteinhaber, sollen diese Maßnahmen auch illegale Downloads bekämpfen. Viele InternetnutzerInnen sehen nach Ansicht der Kommission einen illegalen Download als akzeptabel an, wenn keine legale Alternative dazu vorhanden ist. Der Bekämpfung dieser sogenannten Piraterie wird großer Stellenwert eingeräumt. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen, unter Einbeziehung etwa von Rechteanbietern, Werbebranche, Verbraucherverbänden, etc., den Finanzströmen dieser „Piraten“ gefolgt werden um die entsprechenden Unternehmen zu beseitigen.

Weiterführende Informationen

Europäische Kommission - Pressemitteilung


Europäische Kommission - Strategie für den digitalen Binnenmarkt