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ZurückSozialleistungen für EU-AusländerInnen sollen beschränkt werden
Der Zugang zu Sozialleistungen für EU-AusländerInnen in Großbritannien war seit jeher den BritInnen ein Dorn im Auge. Dies auch deshalb, weil das britische Wohlfahrtssystem viele Leistungen, wie z.B. die Wohnbeihilfe oder Lohnzuschüsse, unabhängig von geleisteten Beiträgen der ArbeitnehmerInnen gewähren. Historisch rührt das vom sogenannten Beveridge-Modell her, das die Finanzierung von gewissen Sozialleistungen aus dem allgemeinen Steuertopf eines Staates ermöglicht. Daher will man den BritInnen künftig ermöglichen eine Notbremse zu ziehen, um Sozialleistungen für ArbeitnehmerInnen aus dem EU-Ausland zu kürzen. Grundvoraussetzung dafür wäre jedoch, dass man eine außerordentliche Belastung des Sozialsystems nachweisen kann. Wenn man sich den Vorschlag Tusks genauer durchliest, dann kann man zum Schluss kommen, dass eine solche Ausnahmesituation bereits vorliegt und der Mechanismus sofort ausgelöst werden könnte. Die Regelung sollte jedenfalls nur für Neuankömmlinge gelten und den Zugang für die ersten vier Jahre beschränken. Erreichen will man damit, dass Großbritannien an „Attraktivität“ für EU-ArbeitsmigrantInnen verliert, ohne jedoch das Grundrecht auf ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit zu beschränken und eine EU-Vertragsänderung herbeizuführen, was ursprünglich immer die Forderung der BritInnen war.
Familienbeihilfe soll indexiert werden, wenn Kinder nicht im Land der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers leben
Eine weitere Forderung, die sicher einschneidend sein wird, ist die Möglichkeit für alle Staaten und nicht nur für die BritInnen, die Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten anzupassen, also zu indexieren, wenn die Nachkommen nicht im Land der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers leben. Die Regelung würde dann auch die BritInnen selbst betreffen, sollten deren Kinder nicht in Großbritannien leben. Dazu müsste die Verordnung zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme geändert werden. Dabei ist sicher mit jahrelangen Verhandlungen zu rechnen und mit erheblichem Widerstand der Mitgliedstaaten, die solch eine „diskriminierende“ Regelung ihrer StaatsbürgerInnen ablehnen.
Wirtschaftsverwaltung, Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität sind weitere Aspekte der Reformvorschläge
Tusks Vorschläge beinhalten auch Vorschläge zur Wirtschaftsverwaltung, wodurch die Rechte von Nichtmitgliedern der Eurozone gestärkt werden sollen, allerdings ohne dass sie ein Vetorecht bei Entscheidungen bekommen, die den Euroraum betreffen. Auch die Wettbewerbsfähigkeit der EU soll gestärkt werden. Dazu soll die Gesetzgebung vereinfacht und Belastungen für Unternehmen verringert werden. In Sachen Souveränität bekommen die BritInnen die gewünschte Ausnahme von der "immer engeren Union", die in den EU-Verträgen festgeschrieben ist. Der weitere Fahrplan sieht nun vor, dass die 28 EU-Staats- und Regierungschefinnen und -chefs bei ihrem nächsten EU-Gipfel am 18. und 19. Februar in Brüssel über die Vorschläge verhandeln. Ob bei dem Treffen schon eine Übereinkunft gelingt, ist offen. Falls ja, könnte Cameron sein geplantes Referendum in diesem Sommer umsetzen.
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