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Was haben Google, Apple, Ikea, McDonald, Andorra, Liechtenstein, Monaco gemeinsam? Sie alle werden beschuldigt, an unfairen Steuerpraktiken mitzuwirken. Zwei Tage lang beschäftigte sich der Steuer-Sonderausschuss des Europäischen Parlaments damit, mit diesen VertreterInnen zusammen die neuesten Vorschläge der Kommission zu diskutieren und gegebenenfalls Missverständnisse aufzuklären.

Wie AK EUROPA bereits berichtet hat wurden von der Kommission im letzten Jahr zwei Richtlinien präsentiert, wie, einerseits auf Grundlage eines OECD Abkommens über BEPS (Bode Erosion and Profit Shifting) und andererseits durch einen automatischen Informationsaustausch zwischen den europäischen Mitgliedstaaten, Steuervermeidungspraktiken verhindert werden können. Grund für den Initiativvorstoß sind aggressive Steuerpraktiken von multinationalen Unternehmen, die mit Hilfe von Steueroasen ihre Steuerbemessungsgrundlage reduzieren. Bekannte Unternehmen, wie Starbucks und Google, wurden bereits zu Steuernachzahlungen verurteilt. In ähnlichen Fällen wird gegen weitere Konzerne, wie Apple und Amazon, ermittelt. Der Schaden, der durch diese Praktiken von Steuervermeidung verursacht wird, beläuft sich nach Schätzungen der Kommission auf 1.000 Milliarden Euro. Der zu diesem Thema tagende Ausschuss des EP sollte einen informativen Austausch zwischen Parlament und den VertreterInnen von multinationalen Konzernen und jenen europäischen Ländern, die von der Kommission letztes Jahr als „nicht kooperierende Staaten“ eingestuft wurden, ermöglichen. Jedoch wurde deutlich, dass die Gräben zwischen beiden Seiten tief sind und in einigen Themenbereichen unterschiedliche Auffassungen vorhanden sind.

Steuerabkommen und Informationsaustausch

Seitens der eingeladenen VertreterInnen der Unternehmen wurde mehrfach betont, dass diese sich an geltende EU-Regelungen halten und man lediglich die legalen steuerlichen Anreize nutzen würde, um von Steuervergünstigen zu profitieren. Monaco, Liechtenstein und Andorra betonten, dass durch zahlreiche bilaterale Abkommen Transparenz und Informationsaustausch zwischen anderen Staaten gefördert werden und man auch EU-Gesetze umgesetzt hat, um Teil des Europäischen Binnenmarkts zu sein. Trotzdem würde man ein einfacheres, verständlicheres und internationales Regelwerk begrüßen. Das OECD Abkommen wurde positiv aufgenommen. Abgeordnete hingegen wiesen darauf hin, dass Steueroasen keine volle Transparenz zulassen, da zum Beispiel Zentralregister wirtschaftlicher Eigentümer von Unternehmen, die Abwicklungen anonymer Unternehmen und Stiftungen sichtbar machen würden, fehlen. Darüber hinaus kritisierten die Abgeordneten die von diesen Ländern angebotenen hohen Steuervergünstigungen und Abschreibungsmöglichkeiten. Den Unternehmen dagegen hielten die ParlamentarierInnen vor, dass diese Steuervorbescheide (Bestätigungen durch Behörden gegenüber Unternehmen darüber, wie die Steuerschuld zu berechnen ist) missbrauchen, um ihre Bemessungsgrundlage zu minimieren.

Country-by-Country Bericht, Transferpreisregelung und GKKB

Während der im zweiten Kommissionsvorschlag vorgestellte länderspezifische Bericht, der wichtige Informationen über beispielsweise Gewinne, Kosten, bezahlte Steuern des Mutterkonzerns und der mit ihm verbundenen Tochterunternehmen für die Steuerbehörden klar ersichtlich machen soll, um diese Informationen dann mit den anderen Mitgliedsstaaten, in denen diese Unternehmen wirtschaftlich aktiv sind, zu teilen, laut Europäischem Rat so rasch wie möglich umgesetzt werden soll, äußerten die UnternehmensvertreterInnen Bedenken bezüglich der Veröffentlichung solcher Daten. Begründet wird das mit dem Datenschutz und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Bezüglich Transferpreiseregelungen forderten Abgeordnete, dass dokumentiert werden muss, nach welchen Kriterien Preise innerhalb einer Unternehmensgruppe weiterverrechnet werden. Schließlich wollten die eingeladenen VertreterInnen der Wirtschaft sich auch nicht konkreter darüber äußern, ob eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer Bemessungsgrundlage – ein europaweit einheitliches System für die Berechnung von zu bezahlenden Unternehmenssteuern – wünschenswert sei oder nicht. Man müsse erst die konkreten Vorschläge prüfen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung 15.03.2016 (nur in Englisch verfügbar)

Kommission legt im Kampf gegen Steuerdumping nach

BEPS – Maßnahmen Katalog (nur in Englisch verfügbar)

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts