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ZurückESF Fonds dürfen nicht nur umgeschichtet werden
Hinsichtlich der verstärkten Nutzung des ESF im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingen gehen die aktuellen Überlegungen der Europäischen Kommission in Richtung Umschichtung der vorhandenen Mittel innerhalb des Europäischen Sozialfonds. Jeder Mitgliedstaat kann seine Planung für die bis 2020 laufende Förderperiode umgestalten und diesen Schwerpunkt im Rahmen der Operationellen Programme stärker berücksichtigen. Diese Form der Flexibilität ist jedoch anhand der aktuellen Erfordernisse und der entstehenden Kosten bei Weitem nicht ausreichend. Die derzeitigen Mittel des ESF sind schon für den krisenbedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit in Europa viel zu niedrig bemessen. Um einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen der Fluchtbewegungen zu leisten, schlägt die BAK vor, den ESF für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen im Rahmen einer neuen Beschäftigungsinitiative um jedenfalls 10 Mrd. Euro aufzustocken.
Ansatzpunkte für die Umsetzung der vorgeschlagenen Beschäftigungsinitiative
Dass eine Aufstockung des ESF möglich ist, zeigt das Beispiel der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen. Für die Jugendbeschäftigungsinitiative wurden zusätzliche Mittel im Ausmaß von 3 Mrd. Euro für den Europäischen Sozialfonds budgetiert, hinzu kamen weitere 3 Mrd. Euro, die direkt aus dem ESF dafür reserviert wurden. Auch die Verteilungskriterien entsprechen bei der Jugendbeschäftigungsinitiative nicht den üblichen ESF-Kriterien.
Eine europäische Beschäftigungsinitiative zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt würde den europäischen Mehrwert beinhalten, den die EU bei der Mittelvergabe immer als zentral erachtet und auch dafür Sorge tragen, dass jene Mitgliedstaaten, die bei der Aufnahme von Flüchtlingen und deren Integration in den Arbeitsmarkt besondere Anstrengungen unternehmen, auch besonders von europäischer Unterstützung profitieren.
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