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Die AK warnt eindringlich davor, dass ein Modell der Zusammenführung verschiedener EU-Verbraucherschutzmaterien auf der Grundlage einer Vollharmonisierung ein erhebliches Absenken des Verbraucherschutzniveaus zumindest auf nationaler Ebene mit sich bringen wird. So würde die Richtlinie einschneidende Verschlechterungen bei den missbräuchlichen Vertragsbestimmungen mit sich bringen. Das Ziel des Ausbaus und der Stärkung des EU-Verbrauchschutzes wird mit dem Richtlinien-Entwurf nicht befriedigend verwirklicht, notwendige Aktualisierungen zum Beispiel beim Fernabsatz sind nur teilweise vorgesehen.
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Jutta Repl

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