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Die Verordnung kann auch hinsichtlich der Einhaltung von beschäftigungs- und verbraucherpolitisch relevanten Rechtsnormen am Binnenmarkt eingesetzt werden. An dieser Stelle sieht die BAK jedoch noch Verbesserungsbedarf und fordert die Kommission auf, explizithervorzuheben, dass die Verordnung beispielsweise auch bei Fällen von Lohn- und Sozialdumping, etwa aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Entsende-Richtlinie, zur Anwendung kommt.

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