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Aus Sicht der BAK widerspricht die vorgeschlagene Richtlinie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem ist der Mehrwert des Vorschlags nicht nachvollziehbar, denn Personen können bereits heute den Mitgliedstaat für ihre wirtschaftliche Aktivität frei wählen. Für sie gelten hinsichtlich reglementierter Berufe die gleichen Regeln wie für alle anderen Personen im jeweiligen Mitgliedstaat. Sie werden dabei weder in ihrer Mobilität behindert noch diskriminiert. Die BAK lehnt den Richtlinienvorschlag daher ab.

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