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Die AK begrüßt, dass die Kommission das Thema Zinssatzbeschränkungen aufgegriffen hat und durch die Studie der Status Quo erhoben werden sollte. Zinssatzbeschränkungen stellen ein wichtiges Element des Verbraucherschutzes und der Verschuldungsprävention dar. Insbesondere für Verbraucher, die Zahlungsschwierigkeiten haben und mit (Raten)Zahlungen in Verzug geraten sind, sind gesetzlich vorgesehene Zinsbeschränkungen als Schutzbestimmungen unerlässlich.
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Christian Prantner

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Benedikta Rupprecht

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