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ZurückDie AK begrüßt, dass die Kommission das Thema Zinssatzbeschränkungen aufgegriffen hat und durch die Studie der Status Quo erhoben werden sollte. Zinssatzbeschränkungen stellen ein wichtiges Element des Verbraucherschutzes und der Verschuldungsprävention dar. Insbesondere für Verbraucher, die Zahlungsschwierigkeiten haben und mit (Raten)Zahlungen in Verzug geraten sind, sind gesetzlich vorgesehene Zinsbeschränkungen als Schutzbestimmungen unerlässlich.
Ein Verbot oder eine Einschränkung von Zinssatzbeschränkungen aufgrund von Marktüberlegungen ist aus Verbrauchersicht völlig unangemessen und strikt abzulehnen. Im Gegenteil scheint ein Ausbau der Schutzbestimmungen – bei Betrachtung der Auswüchse, die Zinsforderungen in der Praxis annehmen können - geboten.
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Christian Prantner
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