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ZurückAm 15. Juli 2020 verabschiedete die EU-Kommission ein Steuerpaket mit dem Ziel, die Kooperation zwischen den Steuerbehörden zu verbessern, bürokratische Hürden abzubauen und die Verhaltensregeln zur Unternehmensbesteuerung zu reformieren. Die Arbeiterkammer begrüßt das Paket als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, fordert aber die Implementierung zusätzlicher Maßnahmen.
Jährlich entgehen der EU laut Bericht des Steuerausschusses des EU-Parlaments 825 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehungen. Die Probleme des zwischenstaatlichen Steuerwettbewerbs der EU Länder und aggressiver Steuervermeidungsstrategien von multinationalen Unternehmen sind bekannt: Angesichts der ökonomischen Herausforderungen der Coronakrise ist ein ambitionierter, steuerpolitscher Kurs nun dringender denn je.
Richtung stimmt
Die 25 vorgeschlagenen Maßnahmen des Aktionsplans werden von AK-Seite als sinnvoll und notwendig erachtet, werden vermutlich aber wenig substantielle Verbesserungen mit sich bringen. Die im Steuerpaket durch eine RL-Änderung vorgesehene Ausweitung des automatischen Informationsaustausches auf Onlineplattformen wird im Sinne von mehr Transparenz und Steuergerechtigkeit von der AK begrüßt. In Österreich wurde solch eine Regelung bereits 2018 umgesetzt. Nun gilt es, diese Maßnahme rasch europaweit zu implementieren.
Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen
Angesichts des jährlichen Steuerausfalls von 50 Mrd. Euro durch Mehrwertsteuerbetrug ist über die aktuellen Pläne des Steuerpakets hinaus ein dauerhafter Umstieg auf das sogenannte „Reverse-Charge“-Verfahren wünschenswert: Bei diesem geht die Umsatzsteuerschuld von den VerkäuferInnen auf die leichter lokalisierbaren KäuferInnen über. Karussellbetrug wird dabei durch die Zusammenlegung von Umsatzsteuerpflicht und Vorsteuerabzug technisch verunmöglicht. Ein Ratsbeschluss von 2018 sieht die Möglichkeit der Einführung von Reverse-Charge-Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen und befristet bis 2022 bereits vor. Angesichts des hohen Umstellungsaufwands und der kurzen Frist ist dies jedoch für die Mitgliedsstaaten nicht praktikabel – eine langfristige Lösung ist somit ratsam.
AK fordert: EU-weiter Unternehmensmindeststeuersatz
Ergänzend zu den im Paket verankerten Änderungen der Verhaltensregeln zur Unternehmensbesteuerung braucht es zudem dringend die Einführung eines Mindeststeuersatzes für Unternehmensgewinne. Dieser sollte gemeinsam mit einer einheitlichen Konzernbesteuerung (GKKB) Kerninhalt des bis Ende des Jahres angekündigten Aktionsplans zur Unternehmensbesteuerung sein. Mit einem einheitlichen, weltweit eingeführten effektiven Mindeststeuersatz könnten außerdem die weltweiten jährlichen Körperschaftsteuereinnahmen um bis zu 4 %, also um bis zu 100 Mrd. USD, jährlich steigen. Der EU-weite Mindeststeuersatz soll an die aktuell noch laufenden Verhandlungen über einen Mindeststeuersatz und eine Digitalsteuer auf OECD Ebene anknüpfen. Um den Druck auf eine baldige Entscheidungsfindung auf OECD Ebene zu erhöhen, riefen die AK und der ÖGB die Social-Media-Kampagne „Konzerne zur Kassa“ ins Leben.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA – ÖGB Kampagne: Konzerne zur Kasse
AK EUROPA: Kommission stellt neues Steuerpaket vor
AK EUROPA Position: Paket für eine faire und einfache Besteuerung