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Der angekündigten Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze („Quality Jobs Act“) sollte aus Sicht der AK konkrete, effektive und rechtlich verbindliche Mindeststandards in mehreren Regelungsbereichen festlegen, insbesondere in Folgenden: Um Rechtslücken zu schließen, braucht es klare Regelungen zum algorithmischen Management, die Mindeststandards zur Ausgestaltung und Nutzung von algorithmischen Systemen in der Arbeitswelt enthalten, dem Grundsatz der menschenzentrierten Anwendung folgen und eine starke Rolle für die Vertretungen der Arbeitnehmer:innen vorsehen.

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Nikolai Soukup

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Alice Wagner (Brussels office)

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In der letzten Legislaturperiode verpflichtete sich die EU mit einer Reihe von Gesetzen dazu, in Lieferketten zum Schutz von Mensch und Umwelt beizutragen. Dazu zählen das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD), die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Methan-, Batterie- und Entwaldungsverordnung und die Verordnung zum Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit. Doch schon bald nach der Verabschiedung dieser Gesetze wurden Stimmen laut, die eine Abschwächung einzelner Bestimmungen forderten.

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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) bringt die Interessen von Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen und Zivilgesellschaft in die EU-Politik ein. Für 2025–2030 legt die Gruppe der Arbeitnehmer:innen ein breites Programm vor, das von Sozial-, Wirtschafts- und Klimapolitik bis hin zu Digitalisierung reicht. Der Artikel gibt einen Ausschnitt des Programms wieder und geht dabei auf wichtige Schwerpunkte und Forderungen ein.

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„Fix or Sink EU Inc.!”. Unter diesem Motto fand am 24. September vor der EU-Kommission eine Demonstration europäischer Gewerkschaften gegen die geplante EU Inc. statt. Aus Sicht der Arbeitnehmer:innen gibt es große Kritikpunkte an der geplanten europaweiten Gesellschaftsform, wie auch auf einer vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) organisierten Veranstaltung deutlich wurde.

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Die EU-Kommission will das Mandat der Europäischen Arbeitsbehörde überarbeiten, einen digitalen EU-weiten Sozialversicherungspass einführen und die Qualifikationen von Arbeitnehmer:innen schneller grenzüberschreitend anerkennen. Um dies zu erreichen, hat sie am 15. September 2026 das Paket zur fairen Arbeitskräftemobilität vorgelegt, welches neben einer Mitteilung sechs legislative Vorschläge umfasst.

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Wie kann Europa mit der rasanten Entwicklung von KI Schritt halten, ohne Arbeitnehmer:innen aus dem Blick zu verlieren? Bei einer Veranstaltung des ÖGB Europabüros und von AK EUROPA am 7. September 2026 diskutierten – nach einer Keynote von Sandra Steiner (GPA) – Barbara Teiber (GPA), Gabriele Bischoff (S&D), Andy Watt (ETUI) und Fridolin Wenny (AK Wien) über algorithmisches Management, betriebliche Mitbestimmung und die Auswirkungen von KI auf den Arbeitsplatz und Arbeitsmarkt – und darüber, wo die Regulierung noch zu kurz greift. 

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Am Mittwoch, den 16. September, hielt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre jährliche Rede zur Lage der Union. Wirtschaftliche Stärke und Unabhängigkeit wurden in der Rede als Ziele hervorgehoben, wobei man hier weiterhin auf „Bürokratieabbau“ setzt. Motiviert durch eine veränderte, zunehmend „feindliche“ Welt pochte von der Leyen zusätzlich auf strategische Partnerschaften, Erweiterungsschritte und Verteidigungsfähigkeit. KI und Klima nannte sie als die zentralen Zukunftsherausforderungen.

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Am 9. September stellten Teresa Ribera, Vizepräsidentin der EU-Kommission, und Dan Jørgensen, EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, den Vorschlag für einen Affordable Housing Act vor. Kurz darauf nahm Jørgensen an einer ersten Diskussion im zuständigen Sonderausschuss des EU-Parlaments teil. Mit dem Maßnahmenpaket will die EU-Kommission die Leistbarkeit und Verfügbarkeit von Wohnraum sicherstellen und den Gemeinden Rechtssicherheit bieten, wenn sie sich für die Einschränkung von Kurzzeitvermietung entscheiden.

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Die EU hat ein Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit verabschiedet, das ab 14. Dezember 2027 zur Anwendung kommen wird. Die AK hat die Verabschiedung begrüßt und fordert eine wirksame Umsetzung. Am 26. Juni 2026 hat die Europäische Kommission ein Vorbereitungspaket veröffentlicht, das ein Portal zur Zwangsarbeit und Leitlinien zur Umsetzung der Zwangsarbeitsverordnung (EU) 2024/3015 enthält.

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Sarah Bruckner

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Am 22. Juli 2026 hat die Kommission ihre lang erwartete Mitteilung zur Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) vorgelegt. Mit Blick auf das fast 10-jährige Bestehen der ESSR zieht die Kommission Resümee über deren bisherige Umsetzung und skizziert zukünftige Maßnahmen. Die vollständige Umsetzung der ESSR erachtet die Kommission nicht nur als notwendig für die EU, sondern sogar als strategischen Vorteil, der die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärkt.