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Die Arbeiterkammer Wien hat Univ. Prof. Dr. Rebhahn beauftragt zu überlegen, zu welchen Fragen des Arbeitsrechts die Entwicklung neuer unionsrechtlicher Mindeststandards erfolgversprechend sein könnte. Bei Mindeststandards geht es um normative Vorgaben der Union, von denen die Mitgliedstaaten zum Vorteil der ArbeitnehmerInnen abweichen können.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Robert Rebhahn