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ZurückDie genannte Aufgabe setzt voraus zu skizzieren, welche Fragen bereits durch Unionsrecht erfasst sind und welche nicht. Das Unionsrecht regelt heute nur einen Teil jener Fragen, die in Europa herkömmlich im Arbeitsrecht geregelt sind. In einem zweiten Schritt ist zu fragen, zu welchen Themen des Arbeitsrechts, die das Unionsrecht bisher nicht regelt, Initiativen für Mindeststandards denkbar und erfolgversprechend sein könnten. Bei dieser Suche sind vor allem drei Kriterien relevant. Das erste Auswahlkriterium sind die mit einem Mindeststandard verfolgbaren politischen Ziele. Das zweite Auswahlkriterium ist die Frage, inwieweit die Union zur Regelung eines bestimmten Mindeststandards kompetent ist. Drittes Auswahlkriterium sind die Erfolgsaussichten einer Regelungsinitiative.
Robert Rebhahn