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ZurückUm den Grünen Deal umzusetzen, muss vor allem auch der Energiebereich effizienter und die erneuerbaren Energiequellen ausgebaut werden. Die Arbeiterkammer hat sich an der Konsultation der Europäischen Kommission beteiligt und hält fest: Die verteilungspolitischen Auswirkungen der Energiewende müssen in den Mittelpunkt gestellt werden.
Die letzte Änderung der Energieeffizienzrichtlinie sowie die Richtlinie für Erneuerbare Energien wurde zwar erst vor zwei Jahren fertig verhandelt und ist seit dem Vorjahr in Kraft. Seitdem hat sich in Brüssel jedoch einiges getan: Die neue Kommission unter der Präsidentin Ursula von der Leyen hat den Grünen Deal und das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 an oberste Stelle ihrer Agenda gesetzt. Und so kommt es, dass für 2021 ein neuerlicher Änderungsvorschlag von der Kommission zu erwarten ist.
Aus Sicht der Arbeiterkammer ist das ambitionierte Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien in der EU zu erhöhen, zu unterstützen. Was es jedoch braucht, sind verbindliche Ziele auf Ebene der Mitgliedstaaten. Anstatt die Vorgaben auf die Mitgliedstaaten aufzuteilen, sind sie derzeit aufgefordert, in nationalen Energie- und Klimaplänen darzulegen, wie viel sie zur EU-weiten Zielerreichung beitragen wollen. Nicht zuletzt in Österreich gestaltete sich die Erstellung des Klima- und Energieplans äußerst konfliktreich. So ist mit diesem komplizierten Regel- und Kontrollwerk in erster Linie ein hoher administrativer Aufwand verbunden, der die Effektivität der Zielerreichung wesentlich einschränkt. Das Fehlen verbindlicher Ausbauziele auf Ebene der Mitgliedstaaten unterwandert daher wesentlich die ambitionierten Ziele zur Verringerung des Schadstoffausstoßes und der Treibhausgasemissionen.
Verbindliche Vorgaben braucht es auch bei der Energieeffizienz: Um den Grundsatz „Energieeffizienz zuerst“ auch tatsächlich durchzusetzen, muss das Energieeffizienzziel, das bis 2030 mit mindestens 32,5 % vereinbart wurde, sowohl EU-weit als auch auf nationaler Ebene verbindlich festgelegt werden. Erfahrungen mit vergleichbaren Programmen zeigen nämlich, dass durch freiwillige Maßnahmen die Ziele nicht zu erreichen sind. Verbindliche Zielvorgaben geben Rechts- und Investitionssicherheit und schaffen positive Impulse für den Markt der Energieeffizienz-Dienstleistungen. Aus Sicht der Arbeiterkammer ist es auch inakzeptabel, dass in der Berechnungsbasis für das Energieeffizienzziel der Verkehrsbereich nicht verpflichtend miteinzubeziehen ist, obwohl er laut Europäischer Umweltagentur für 22 % der Gesamtemissionen der EU (ohne internationalen Flug- und Schiffsverkehr) verantwortlich ist. In Österreich ist der Verkehr mit einem Anteil von 34,5 % sogar der Hauptenergieverbraucher. Ohne diesen Sektor läuft die Energieeffizienzrichtlinie Gefahr, wirkungslos zu bleiben.
Was in der gesamten Diskussion um die Energiewende aus Sicht der Arbeiterkammer zu kurz kommt, ist die Betrachtung der verteilungspolitischen Auswirkungen. So ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Kosten der Förderung von erneuerbaren Energien fair auf alle StromverbraucherInnen aufgeteilt werden. Hierzu braucht es klare EU-weite Vorgaben, um die einseitige finanzielle Belastung privater Haushalte zu Gunsten großer VerbraucherInnen, wie beispielsweise energieintensiver Betriebe, zu unterbinden. Dafür ist eine EU-weite Regelung, dass energiearme Haushalte von Förderbeiträgen für Ökostrom befreit werden, nötig. Ausnahmeregelungen für energieintensive Betriebe darf es nur dann geben, wenn sie zur Dekarbonisierung beitragen und dem Klimaschutz helfen. Außerdem bedarf es nachvollziehbarer Kriterien für diese Ausnahmen, um massive Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union zu vermeiden. Einzelne Staaten können sich nämlich gezwungen sehen, lokale Unternehmen durch großzügige Ausnahmeregelungen zu entlasten, was unweigerlich zu einem Wettlauf um die größten Begünstigungen führt. Am Ende werden VerbraucherInnen mit geringen Verbräuchen – sowohl private Haushalte als auch Kleinunternehmen – die Kosten für die Förderung Erneuerbarer Energie über weite Strecken zu tragen haben.
Weiterführende Informationen:
Bundesarbeitskammer: Konsultationsbeitrag zur Richtlinie zu Erneuerbare Energien
Bundesarbeitskammer: Konsultationsbeitrag zur Energieeffizienzrichtlinie