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ZurückDer Vorschlag für eine Verordnung regelt die Emissionsgrenzwerte, die Typengenehmigung und die Marktüberwachung von Verbrennungsmotoren in Maschinen und Geräten, die nicht vorwiegend für den Straßenverkehr bestimmt sind. Kern des Vorschlags ist die Festsetzung einer neuen Emissionsstufe V, die je nach Motorkategorie zwischen 2018 und 2021 für die Typisierung und das Inverkehrbringen im Binnenmarkt vorgeschrieben ist. Betroffen davon sind Arbeitsgeräte, Schienenfahrzeuge, Binnenschiffe, Hilfsmotoren, Generatoren, Bauma-schinen, aber auch Schneemobile, Gelände und Side-by-Side-Fahrzeuge (in Folge: NRMM-Sektor).
<p>Indirekt davon erfasst werden auch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, da die VO 167/2013 auf Emissionsgrenzwerte in dieser Verordnung abstellen soll. Laut Kommission emittiert der NRMM-Sektor rund 15% aller Stickoxid- und 5% aller Feinstaub-Emissionen in der EU.</p>