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ZurückDer Entwurf für eine neue europäische Rechtsform, die Societas Unius Personae (SUP), wird seitens der AK zur Gänze entschieden abgelehnt. Die AK bestreitet ebenfalls die Richtigkeit der von der Kommission für das Vorhaben verwendeten Rechtsgrundlage des Artikel 50 AEUV, durch dessen Anwendung die Kommission das Einstimmigkeitserfordernis im Rat umgehen will.
Aus Sicht der AK unterliegt der Richtlinienvorschlag, der nicht nur eine neue Rechtsformbezeichnung vorsieht, sondern wesentliche Elemente der SUP (z.B. Kapitalerfordernis, Trennung von Satzungs- und Verwaltungssitz, elektronisches Eintragungsverfahren) durch supranationales Recht zwingend regelt, der Rechtsgrundlage des Artikel 352 AEUV, wofür die Einstimmigkeit im Rat vorgesehen ist.