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ZurückDie Bundesarbeitskammer (BAK) gibt zum Richtlinienvorschlag zum Schutz vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder (EMF) am Arbeitsplatz vom 14. Juni 2011 folgenden Kommentar zu den einzelnen Punkten ab:
Die bestehende Richtlinie 2004/40/EG ist grundsätzlich ein geeignetes Mittel zum Schutz der Arbeitnehmer/innen und auch der beste Weg ein hohes Schutzniveau für die Arbeitnehmer/innen zu gewährleisten.<br /><br />Die Bundesarbeitskammer vertritt die Auffassung, dass nur bindende Maßnahmen geeignete Instrumente zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind. Aus unserer Sicht können Leitfäden, Informationskampagnen und Schulungsprogramme unterstützend hilfreich sein, bei der betrieblichen Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie, insbesondere bei der notwendigen Evaluierung der Arbeitsplätze. Die Kommission sollte daher solche Instrumente unterstützend und einheitlich für die Mitgliedstaaten anbieten.<br />