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ZurückDie EuGH-Urteile zum Verhältnis zwischen Marktfreiheiten und gewerkschaftlichen Grundrechten aus 2007 und 2008 offenbaren die Verwerfungslinien, die zwischen dem Binnenmarkt und der auf der nationalen Ebene verwirklichten sozialen Dimension verlaufen.
Daran anknüpfend versprach Kommissionspräsident Barroso anlässlich seiner Kandidatur für eine zweite Amtsperiode, diese Wunde durch einen Rechtsakt zu heilen, der nun vorliegt. Leider wird dieser Vorschlag für eine Verordnung diesem Anspruch nicht gerecht.<br />