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Die Wettbewerbspolitik ist ein wesentlicher Teil der Wirtschaftspolitik. Sie hat in einer auf Marktwirtschaft beruhenden Wirtschaftsordnung wettbewerbliche Rahmenbedingungen vorzugeben, die gewährleisten, dass der Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsakteuren funktioniert und wettbewerbswidriges Verhalten abgestellt und sanktioniert wird.

 

 

Eine Herausforderung für die Wettbewerbspolitik stellt die fortschreitende Digitalisierung mit ihren Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft dar. So hat die Internet-Ökonomie völlig neue datengetriebene Geschäftsmodelle (z.B. Online-Plattformen) hervorgebracht, die nach dem Prinzip „the-winner-takes-it-all“ funktionieren und die in kürzester Zeit neue marktmächtige Konzerne geschaffen hat.

 

 

Aus Sicht der BAK ist eine umfassende Evaluierung der geltenden wettbewerblichen Bestimmungen erforderlich und das EU-Wettbewerbsrecht auf die neuen Entwicklungen anzupassen. Dabei muss die Wettbewerbspolitik sowohl aus ArbeitnehmerInnen- als auch KonsumentInnensicht den geänderten Bedingungen Rechnung tragen.

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Helmut Gahleitner

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Ulrike Ginner

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