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ZurückAngesichts der geopolitischen und weltwirtschaftlichen Umwälzungen geraten die Themen Souveränität und wirtschaftspolitische Sicherheit zunehmend in den Fokus der EU. In diesem Zusammenhang wurde kürzlich eine Überarbeitung der Regeln zur Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen beschlossen. Zusätzlich sieht der von der Kommission vorgeschlagene Industrial Accelerator Act Bedingungen für ausländische Investitionen in bestimmten Sektoren vor. Die AK begrüßt diese Entwicklungen, sieht aber Nachbesserungsbedarf.
Sowohl was Investitionen aus der EU in Drittstaaten (aktiv) wie auch von Drittstaaten in die EU (passiv) betrifft, liegt Europa weltweit im Spitzenfeld der ausländischen Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment, FDI). Dabei geht es um den Erwerb einer wirksamen Beteiligung oder die Übernahme der Kontrolle über ein EU-Unternehmen durch Nicht-EU Investoren und umgekehrt. FDIs können Risiken für Sicherheit und öffentliche Ordnung mit sich bringen, wenn etwa die Kontrolle über europäische kritische Infrastrukturen, Schlüsseltechnologien oder sensible Daten außerhalb der EU liegt. Zudem können Investitionen in einem Mitgliedstaat auch die Sicherheit anderer Mitgliedstaaten oder gesamteuropäischer Projekte gefährden. Daher sollen diese Investitionen in Zukunft besser kontrolliert und in bestimmten Fällen an Bedingungen gekoppelt werden.
Die EU-Strategie für wirtschaftliche Sicherheit
Im Juni 2023 hat die Kommission aufgrund geopolitischer Spannungen und technologischer Veränderungen ein EU-Konzept zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit vorgelegt. Dieses umfasst drei Säulen: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, Maßnahmen zur Risikovorbeugung und verstärkte Zusammenarbeit mit möglichst vielen Ländern. Darauf aufbauend nahm die Kommission im Jänner 2024 fünf Initiativen zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit an. Die erste Initiative sieht die zuvor genannte verpflichtende Prüfung von FDIs in kritische Sektoren vor. Die übrigen vier betreffen die bessere Koordinierung von Exporten sensibler Güter, die Analyse von Sicherheitsrisiken bei Investitionen in Drittstaaten, die Förderung von Dual-Use-Forschung sowie den Schutz von Hochschulen vor Einflussnahme auf Drittstaaten.
Die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen
Für eine bessere Kontrolle von FDIs sollte die seit 2020 geltende Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen überarbeitet werden. Die Überarbeitung zielte darauf ab, die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten bei FDI-Prüfungen zu verbessern, während die EU ein offener Investitionsraum bleibt. Am 19. Mai 2026 nahm das EU-Parlament die überarbeitete Verordnung an. Nun muss der Rat die Verordnung noch formal billigen, bevor sie in Kraft tritt. Diese sieht vor, dass Investitionen in sensible Sektoren wie Verteidigung, Halbleiter, Künstliche Intelligenz, kritische Rohstoffe und Finanzdienstleistungen verpflichtend geprüft werden müssen. Gleichzeitig sollen Prüfverfahren gestrafft werden, um die EU als Investitionsstandort attraktiver zu machen. Auch die Kooperation zwischen Mitgliedstaaten soll weiter gefördert werden. Außerdem wurde der Rahmen auf Investitionen innerhalb der EU ausgeweitet, bei denen der Investor zwar in der EU ansässig ist, sich aber letztlich im Besitz von Personen oder Einrichtungen aus einem Nicht-EU-Land befindet.
Zusätzlich schlug die Kommission im März als Teil des Industrial Accelerator Act (IAA) bestimmte Auflagen für FDIs vor. Diese sollen für Investitionen ab 100 Millionen Euro in ausgewählte Bereiche wie etwa Batterien, Elektroautos oder kritische Rohstoffe gelten. Investoren aus Drittstaaten, die mehr als 40 % der weltweiten Produktionskapazitäten kontrollieren, müssen dabei mindestens vier von sechs Bedingungen erfüllen. Das umfasst etwa einen Mindestanteil von 50 % an Arbeitskräften aus der EU oder die Verpflichtung zum Wissenstransfer an europäische Unternehmen. Der IAA soll noch 2026 von Rat und Parlament angenommen werden.
AK unterstützt Kontrollen ausländischer Direktinvestitionen
Die Arbeiterkammer begrüßt den Ausbau der Kontrolle von FDIs, da diese als Frühwarnsystem zum Schutz öffentlicher Interessen dient. Diese Funktion sollte aber auf weitere kritische Bereiche wie Infrastruktur, Gesundheit und Daseinsvorsorge ausgeweitet werden. Prüfmöglichkeiten sollten dabei auch Gefährdungspotenziale zum Beispiel für Versorgungs- und Beschäftigungssicherheit, Klimaschutz und technologische Unabhängigkeit einschließen. Weiters braucht es europaweit einheitlich gestaltete Prüfschwellen, die bereits ab einem Anteilserwerb von zehn Prozent greifen sollten. Um mehr Transparenz zu gewährleisten, sollten zudem öffentliche Informations- und Beteiligungspflichten gestärkt werden. Die im IAA vorgesehenen Bedingungen für ausländische Direktinvestitionen in sensiblen Sektoren sind aus Sicht der AK dringend notwendig. Jedoch ist der Schwellenwert von 100 Millionen Euro zu hoch angesetzt, da er Investitionen in kleinere Unternehmen, die unter den „hidden champions“ und Start-Ups in strategisch wichtigen Sektoren häufig zu finden sind, ausschließt.
Weiterführende Links
AK EUROPA: FDI-Screening neu in der EU
AK EUROPA: Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie (Industrial Accelerator Act)
Europäische Kommission: Ein EU-Konzept zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit
Europäische Kommission: Neue Initiativen zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit
Europäische Kommission: Frequently asked questions on Regulation (EU) (Nur Englisch)
Europäische Kommission: Kommission schlägt Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung für eine stärkere Industrie und mehr Arbeitsplätze in Europa vor
EU-Parlament: Überprüfung ausländischer Investitionen in strategische Sektoren der EU