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ZurückDer Vorschlag der Europäischen Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen für 2021 – 2027 beinhaltet auch ein Binnenmarktprogramm. Mit diesem Programm möchte die Kommission Vereinfachungen und Synergieeffekte in verschiedensten Bereichen des Binnenmarkts erreichen. Die Arbeiterkammer hat die Ziele und Mittelausgestaltung des Vorschlages genau analysiert und zeigt in ihrem Positionspapier Problemfelder und Lösungsvorschläge auf.
Beim Mehrjährigen Finanzrahmen für die Union für den Zeitraum von 2021 bis 2027 ist die Arbeiterkammer bei ihrer Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass auf die tiefe Kluft zwischen Arm und Reich innerhalb der Mitgliedstaaten nur unzureichend eingegangen wird. Auch der Vorschlag des Binnenmarktprogrammes hält nicht was er verspricht. Synergieeffekte bei so unterschiedlichen Themenfeldern wie Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, VerbraucherInnenschutz, Lebensmittelketten, Finanzdienstleistungen, europäischen Normen und Entwicklung können kaum erreicht werden. Deshalb hat die AK den Vorschlag der Kommission einer ausführlichen Prüfung auf die Auswirkungen und Konsequenten für ArbeitnehmerInnen unterzogen.
Ziele des Binnenmarktprogrammes
Eines der Ziele sei, so die Europäische Kommission, der Entstehung von Hindernissen am Binnenmarkt vorzubeugen und bestehende Hürden zu beseitigen. In den Bereichen Waren und Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen, Marktüberwachung, Unternehmensrecht, vertragliches und außervertragliches Recht, Bekämpfung von Geldwäsche und Freizügigkeiten von Kapital sowie Finanzdienstleistungen soll dies durch eine Stärkung der Umsetzung und Durchsetzung von Unionsrecht gelingen. Die Arbeiterkammer betont jedoch, dass schwerwiegende Defizite bei der Umsetzung und Durchsetzung des Unionsrechts jedoch gerade im Bereich der Personenverkehrsfreiheit, ebenso wie im Sozial- und Umweltbereich auftreten. Wodurch der Wettbewerb im Binnenmarkt verzerrt wird. Deshalb fordert die Arbeiterkammer, Arbeits-, Sozial- und Umweltrecht bei den Arbeiten zur Beseitigung der Hindernisse am Binnenmarkt mit einzubeziehen.
Weiteres soll die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen gesteigert werden. Die Förderung von Projekten zu Themen wie Marktzugang, Internationalisierung und industrielle Modernisierung sind jedoch nur angebotsseitige Maßnahmen. Die Arbeiterkammer sieht für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels daher die Notwendigkeit, auch nachfrageorientierte Akzente zu setzen.
Finanzielle Ausgestaltung
Es sind rund 4,1 Milliarden Euro für die Maßnahmen des Binnenmarktprogramms reserviert. Welche Priorität einer Maßnahme eingeräumt wird, erkennt man oft daran, welche finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden. So sind für das COSME-Programm zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) 1 Milliarde Euro und 2 Milliarden Euro für das Programm InvestEU eingeplant. Dies bedeutet eine Mittelaufstockung von 30% im Vergleich zur laufenden Periode. Der VerbraucherInnenschutz hingegen erfährt eine geringfügige Reduktion von 188,8 auf 188 Millionen Euro. Dabei kommt auf diesen, beispielsweise durch die Digitalisierung der Wirtschaft oder der Globalisierung der VerbraucherInnenmärkte zusätzliche Aufgaben zu. Auch ist die Durchsetzung von EU-Regelungen im KonsumentInnenrecht mit einer steigenden Anzahl von Beratungen verbunden. Daher fordert die Arbeiterkammer eine Erhöhung dieses Budgetpostensauf 250 Millionen Euro, anstelle einer Kürzung.
Die Kommission hofft auf eine Verabschiedung des Mehrjährigen Finanzrahmens inklusive des Binnenmarktprogrammes noch vor der Europawahl im Mai 2019. Zur Zeit diskutieren die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments unter der Federführung des Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO). Das Europäische Parlament hat bei Themen zum Mehrjährigen Finanzrahmen jedoch lediglich eingeschränkte Mitsprachemöglichkeiten, die Arbeiten sollen aber noch vor Jahresende weitgehend abgeschlossen werden. Die Positionen der Mitgliedsstaaten hingegen liegen sehr weit auseinander. Die AK wird die Verhandlungen auch weiterhin intensiv verfolgen, und sich für ausreichende Mittel für ArbeitnehmerInnen- und Sozialprojekte einsetzen.
Weiterführende Informationen:
AK Positionspapier: EU-Binnenmarktprogramm
AK Positionspapier: Mehrjähriger EU-Finanzrahmen 2021 – 2027: Ein Haushalt, der Europa eint
AK EUROPA: EU braucht einen mehrjährigen Finanzrahmen, der Europa eint
Kommission: Vorschlag zur Aufstellung des Programmes über den Binnenmarkt