Publikationen
ZurückHervorzuheben ist, dass sozial verantwortliches Handeln der Unternehmen gesetzlicher und kollektivvertraglicher Normen bedarf.
Die Förderung freiwilliger Maßnahmen kann Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer sowie deren effiziente Kontrolle und etwaige Sanktionierung keineswegs ersetzen, sondern allenfalls ergänzen. Alle Erfahrungen sprechen dafür, dass Unternehmen klare rechtliche Rahmenbedingungen für ihr Verhalten und starke inner- und überbetriebliche Arbeitnehmerinteressenvertretungen brauchen, damit sie ihr Verhalten verlässlich auch an gemeinwohlorientierten Aspekten ausrichten.