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Mit deutlicher Mehrheit wurde diese Woche die neue Entsenderichtlinie im Plenum des EU-Parlaments angenommen. Mit 456 Ja-Stimmen zu 147 Nein-Stimmen bei 49 Enthaltungen haben die Abgeordneten dem Verhandlungsergebnis aus dem Trilog zugestimmt. Die beschlossene Reform beinhaltet einige Elemente, die Verbesserungen im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping darstellen. Insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung der Rechte der Entsenderichtlinie bestehen jedoch nach wie vor Defizite. Umso wichtiger sind hier die Verhandlungen um die Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde.

 

Nach den nun schon beinahe 28 Monate dauernden Verhandlungen über die Reform der Entsenderichtlinie zeigten sich die EP-Co-Berichterstatterinnen Agnes Jongerius (S&D) und Elisabeth Morin-Chartier (EPP) äußerst zufrieden mit dem klaren Votum. Dieses sei deutlicher ausgefallen als in den günstigsten Einschätzungen zu erwarten war, urteilte MEP Jongerius mit dem Verweis darauf, dass es nun auch darum gehe, weitere wichtige Dossiers (insb. Arbeitsbedingungen-Richtlinie, Europäische Arbeitsbehörde) noch in dieser Legislaturperiode zu finalisieren. Auch Beschäftigungskommissarin Marianne Thyssen verwies darauf, dass die Bedeutung der Einigung nicht unterschätzt werden dürfe. MEP Morin-Chartier rief in Erinnerung, dass der Kompromiss trotz anfänglicher Ablehnung seitens 11 Mitgliedstaaten geschafft wurde.

 

Stimmen der Abgeordneten im Plenum des EU-Parlaments

Abgeordnete der S&D sowie EPP-Fraktionen äußerten sich grundsätzlich positiv zum Verhandlungsergebnis, die Abgeordneten der ALDE-Fraktion gespalten. Im Hinblick auf die noch laufenden Verhandlungen über Entsendungen im Verkehrsbereich (lex specialis) forderte MEP Regner (S&D) auch LKW-FahrerInnen vom Anwendungsbereich der Entsenderichtlinie zu umfassen. Seitens der EKR-Fraktion wurde darauf hingewiesen, dass der Kompromiss die Position von Unternehmen unterminiere und eine Überregulierung darstelle. Abgeordnete der grünen und linken Fraktion sahen gute Elemente in der Richtlinie, jedoch würde es auch der neuen Richtlinie nicht gelingen, Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Seitens der EFDD-Fraktion wurde paradoxer Weise vorgeschlagen, das Problem des grenzüberschreitenden Lohn- und Sozialdumpings auf nationaler Ebene zu lösen.

 

AK: Schritt in richtige Richtung, Verbesserung bei der Durchsetzung notwendig

Aus Sicht der ArbeitnehmerInnen enthält die neue Entsenderichtlinie einige Verbesserungen [insb. Kostenübernahme für Reise, Kost und Unterkunft durch den Arbeitgeber (jedoch mit Verweis auf das nationale Recht des Herkunftslandes), Verweis auf Schutz der ArbeitnehmerInnen, Monti-Klausel]. Einige wesentliche Probleme sind aber auch nach der nunmehrigen Einigung noch ungelöst (siehe im einzelnen unsere Zusammenfassung der Trilogverhandlungen).

 

Beim Problem der nicht ausreichenden Durchsetzung der Rechte der Entsenderichtlinie besteht die Hoffnung, dass durch die Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und Ausstattung dieser Behörde mit entsprechenden Kompetenzen Abhilfe geschaffen werden kann. In einem umfangreichen Positionspapier schlägt die Arbeiterkammer vor, wie der im März 2018 von der Kommission vorgelegte Vorschlag noch wirkungsvoller gestaltet werden könnte. Auch widmet AK EUROPA gemeinsam mit den Europabüros von ÖGB und DGB kommende Woche (7. Juni 2018) dem Thema eine Veranstaltung in Brüssel, in welcher mit ArbeitnehmerInnen-VertreterInnen und europäischen EntscheidungsträgerInnen über die EU-Arbeitsbehörde diskutiert wird (zu Veranstaltungsprogramm für den 7. Juni 2018 und Anmeldung).

 

Weiterführende Informationen

Entsenderichtlinie (vom EP-Plenum angenommener Text)

Videolinks EP-Plenum Entsenderichtlinie

AK EUROPA: Entsenderichtlinie: Einigung im Trilog – Wirksame Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping

AK EUROPA: Die geplante Europäische Arbeitsbehörde – ein wirksames Instrument gegen Lohn- und Sozialdumping oder ein Placebo?

AK-EUROPA: Beschäftigungsausschuss beschließt Bericht zur Entsenderichtlinie

AK-Positionspapier EU-Arbeitsbehörde