Publikationen
ZurückDie AK bedankt sich für die Gelegenheit im Rahmen der Konsultation zu Fragen, die das zentrale Finanzdienstleistungsprodukt Bankkonto betreffen, Stellung nehmen zu können. Wir hoffen, dass unsere Anregungen und Vorschläge von der Europäischen Kommission aufgegriffen werden.
Einleitend möchten wir festhalten, dass aus Sicht der österreichischen VerbraucherInnen<br />ein durch EU-Recht garantierter Rechtsanspruch auf ein Basiskonto erforderlich ist. Die Empfehlung aus dem Jahr 2011 hat die Situation in Österreich nicht merkbar geändert.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung
Christian Prantner
Kontakt per E-MailBenedikta Rupprecht
Kontakt per E-Mail