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Mit der Präsentation des Herbstpaketes hat die Kommission am 24. November 2021 den Zyklus des Europäischen Semesters für das Jahr 2022 gestartet. Hierbei wurde angekündigt, den Coronawiederaufbaufonds (RRF) in das Europäische Semester zu integrieren. Des Weiteren sollen soziale sowie ökologische Aspekte stärker in den Fokus gestellt werden. Nichtsdestotrotz besteht weiterhin grundlegender Reformbedarf des Europäischen Semesters, um wohlstandsorientierte Politik in den Mittelpunkt der Europäischen Union zu rücken.

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Am 23. November 2021 wurde im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments über den Vorschlag zur Richtlinie über digitale Märkte abgestimmt. Die ausgehandelten Kompromissanträge wurden mit großer Mehrheit angenommen. Die Einigung im Binnenmarktausschuss ist ein wichtiger erster Schritt, um diesen dringend benötigten Rechtsakt auf den Weg zu bringen. Aus Sicht der Arbeiterkammer wären jedoch noch weitergehende Nachbesserungen bei diesem Richtlinienvorschlag wichtig.

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Gemeinsam mit dem Netzwerk für soziale Verantwortung (Nesove), dem ÖGB und zahlreichen NGOs hat die Arbeiterkammer einen offenen Brief an den österreichischen Kommissar Hahn zum lange erwarteten Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen gerichtet.
 

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Die Rechtsprechung des EuGH hat die Marktfreiheiten in Deregulierungshebel der Unternehmen verwandelt, was zu steigendem Druck auf öffentliche Dienstleistungen, soziale Rechte und Löhne führte. Bei einem von AK EUROPA und den Gewerkschaftsbünden aus Österreich, Deutschland und Schweden sowie dem Europäischen Gewerkschaftsbund organisierten Webinar wurden Alternativen zum neoliberalen Binnenmarktmodell diskutiert.

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Am 11. November 2021 präsentierte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni die Herbstprognose. Nach der coronabedingten Rezession befinden sich die europäischen Volkswirtschaften derzeit auf einem Pfad wirtschaftlicher Erholung. Auch wenn die Prognosen positiv ausfallen, steht die wirtschaftliche Entwicklung der EU aufgrund der ungewissen Entwicklung der Corona-Pandemie, globaler Lieferengpässe und steigender Energiepreise auf einem wackeligen Fundament.

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Die Stärkung der sozialen Säule der Europäischen Union darf nicht länger ein Wunschtraum sein. Es braucht mehr soziale Rechte und EU-Regelungen sowie die Einsicht, dass Sozialpolitik alle Bereiche der Politik umfasst. Nicht nur darüber, sondern über eine Reihe von weiteren Forderungen wurde bei der Dialogveranstaltung des Bürger:innenforums Europa und der Arbeiterkammer Wien gesprochen.

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Das „Fit for 55“ Paket der Kommission schlägt die konkreten Maßnahmen vor, anhand welcher EU-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 gesenkt werden und in weiterer Folge die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Die AK hat das Paket einer intensiven Prüfung unterzogen und dazu vier Positionspapiere erstellt. Grundsätzlich befürwortet die AK die ehrgeizige europäische Klimapolitik, spricht sich jedoch in aller Klarheit gegen die Einführung eines Emissionshandels für CO2-Emissionen für Raumwärme aus.

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The Brussels Office of the Austrian Federal Chamber of Labour (AK EUROPA), the Brussels Office of the Austrian Trade Union Federation (ÖGB Europabüro), the German Trade Union Confederation (DGB - Deutscher Gewerkschaftsbund), the Swedish Trade Union Confederation (LO) and the European Trade Union Confederation (ETUC) would like to cordially invite you to our joint webinar “European Social Progress Pact: Alternative to the liberalist constitution of the EU internal market".

Datum Dienstag, 16. November 2021, 10:30
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AK unterstützt die neuen, ehrgeizigen Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien bis 2030. Diese sollten aber auch auf Ebene der Mitgliedstaaten verbindlich sein, denn ohne verbindliche Ziele auf allen Ebenen wird der erforderliche Ausbau von erneuerbaren Energien bis 2030 nur schwierig zu erreichen sein.
 

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Dorothea Herzele

Kontakt per E-Mail

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Die AK unterstützt die neuen, ehrgeizigen Energieeffizienzziele bis 2030, fordert aber, dass diese auch auf Ebene der Mitgliedstaaten verbindlich sein sollten. Mit der vorgesehenen gesetzlichen Verankerung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ könnte der Energieeffizienz endlich der Durchbruch gelingen. Vehement spricht sich die AK dagegen aus, dass es den Mitgliedstaaten weiterhin freistehen soll, den Energieverbrauch im Verkehrsbereich aus dem Endenergieverbrauch herauszurechnen.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Dorothea Herzele

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