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Die Digitalisierung schreitet in allen Gesellschaftsbereichen rapide voran und macht auch vor dem Gesundheitssektor nicht halt. Der Vorschlag der EU-Kommission für einen europäischen Raum für Gesundheitsdaten verspricht Vereinfachungen und Verbesserungen, löst bei vielen Stakeholdern jedoch ernste Bedenken hinsichtlich der Berücksichtigung von Grundrechten, Privatsphäre und Autonomie der Patient:innen und der Realisierbarkeit aus.

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Eine repräsentative Umfrage im Auftrag von AK Wien und Greenpeace zeigt: Konsument:innen in Österreich sind sich der Schattenseiten des Modekonsums prinzipiell bewusst. Ihr Einkaufsverhalten hinkt diesem Bewusstsein jedoch hinterher. Umdenken müssen aber nicht zuletzt auch die Produktion und der Handel. Das erfordert klare Regeln. AK und Greenpeace setzen sich unter anderem für ein gesetzliches Vernichtungsverbot neuwertiger Waren und ein starkes EU-Lieferkettengesetz ein.

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Der Begriff „fast fashion“ fasst die negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen der globalen Textilindustrie zusammen. Kleidung wird unter hohem Kostendruck hergestellt, was die Ausbeutung von Menschen und Umwelt zur Folge hat. Billigproduktion und Überkonsum haben also einen hohen Preis, auch wenn dieser nicht auf dem Preisschild steht.

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Nina Tröger

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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Bereits 2020 hat die EU-Kommission in ihrem „KI-Weißbuch“ hervorgehoben, dass Nutzen und Gefahren bei KI eng beieinanderliegen. Der Einsatz von KI kann unter anderem zu Grundrechtsverletzungen, Diskriminierung, folgenschwerer Verhaltensmanipulation oder Schädigung der Gesundheit führen. Vor diesem Hintergrund soll der Vorschlag der EU-Kommission für eine außervertragliche, zivilrechtliche KI-Haftung der „Förderung von vertrauenswürdiger KI“ dienen und Opfern von KI die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen erleichtern.

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Daniela Zimmer

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Alice Wagner (Brussels office)

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Mit ihrem Vorschlag zu einem Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten von September 2022 greift die Kommission ein wichtiges Thema auf. Die Zahlen zu Menschen, die weltweit in Zwangsarbeitsverhältnissen arbeiten sind dramatisch und erfordern dringendes Handeln. Um Zwangsarbeit tatsächlich wirksam zu bekämpfen, greift der Vorschlag der Kommission jedoch zu kurz und benötigt Nachbesserung, wie eine neues AK EUROPA Positionspapier darlegt.

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Die Produkthaftungs-RL aus 1985 entspricht nicht mehr der technologischen Entwicklung, da digitale Anwendungen, wie etwa der Einsatz von Algorithmen, das Internet der Dinge und die künstliche Intelligenz, nicht berücksichtigt werden. Daraus ergeben sich zusätzliche Risiken für Produktfehler und Schäden, die von der Produkthaftung bislang nicht gedeckt wurden.

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Daniela Zimmer

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Alice Wagner (Brussels office)

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Der digitale Wandel und damit einhergehende technische Innovationen machen adaptierte Schutzstandards für Verbraucher:innen notwendig. Im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) hat die EU-Kommission nun einen Richtlinienentwurf vorgestellt, welcher spezielle Haftungsregeln für Schäden durch KI-Systeme festlegt. Damit wird das Ziel verfolgt, den Opfern einen niederschwelligen Zugang zu Schadenersatz zu ermöglichen.

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Ende März 2022 hat die Europäische Kommission das Kreislaufwirtschaftspaket vorgestellt, dessen grundlegendes Ziel eine Transformation des Konsums hin zu längeren Nutzungsdauern ist. Die AK begrüßt die in diesem Paket vorgeschlagenen Rechtsakte, fordert aber gleichzeitig auch die Beibehaltung des hohen Schutzniveaus für europäische Verbraucher:innen und eine soziale und gerechte Ausgestaltung der neuen Regelungen.

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Die AK unterstützt grundsätzlich Bestrebungen, Gesundheitsdaten zusammenzuführen und wissenschaftlich auszuwerten, da dies dazu beitragen kann, Diagnostik und Therapien zu verbessern und gesundheitspolitische Weichenstellungen rascher und besser vorzunehmen. Wer Zugang zur Nutzung von Gesundheitsdaten erhält, aus welchen Gründen und zu welchen Daten ist jedoch für Betroffene transparent zu regeln und hat unter Einhaltung des Datenschutzes zu erfolgen.

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Daniela Zimmer

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Alice Wagner (Büro Brüssel)

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Längere Nutzungsdauern bei gleichzeitiger Beibehaltung des hohen Schutzniveaus für europäische Verbraucher:innen sind unverzichtbar, wenn es um die Transformation des Konsums hin zu mehr Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz geht.

 

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Nina Tröger

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Miriam Forster

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Sonja Auer-Parzer

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