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Es war ein Kommissionsvorschlag, der gerade in Österreich große Wellen schlug: Im Mai 2017 legte die Europäische Kommission die Überarbeitung der Wegekostenrichtlinie vor, die unter anderem ein Verbot von zeitabhängigen Mautsystemen für PKW ab 2027 vorsah. Dies würde nicht weniger als ein Vignettenverbot auf Österreichs Autobahnen bedeuten.

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Der Richtlinienvorschlag über die Verringerung der Auswirkung bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt stand am 24.10.2018 im Europäischen Parlament in Straßburg zur Abstimmung. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten für den Parlamentsbericht, der einige Nachbesserungen umfasst. Dies könnte eine wesentliche Verbesserung für die europäischen Umweltbedingungen bedeuten.

 

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In ihrem Vorschlag über die Reduktionsziele von CO2-Emissionen für neue PKWs und leichte Nutzfahrzeuge schlug die Europäische Kommission im vergangenen Jahr eine Senkung von 30 % bis 2030 vor, welche von vielen Seiten als unzureichend kritisiert wurde. Am 3. Oktober 2018 stimmte das Europäische Parlament ab und einigte sich nach langen Diskussionen auf 40 % bis 2030. Damit kommt das EU-Parlament seiner umweltpolitischen Verantwortung nach und entscheidet sich innovative und nachhaltige Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union zu fördern. Am 9.

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Am 10. September 2018 entschied sich der für diesen Richtlinienvorschlag federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments für ambitioniertere Ziele mit höheren Grenzwerten für CO2-Emmissionen, als der von der Kommission vorgelegte Vorschlag aufweist. Aus Sicht der Arbeiterkammer eine positive Entwicklung, da der Vorschlag der Kommission zu wenig ehrgeizige Maßnahmen zur Reduktion der PKW-Emissionen enthält. Die Stellungnahme des Verkehrsausschusses hätte sogar noch schwächere Zielvorgaben vorgesehen als der Kommissionsvorschlag.

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Der weitere Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) und die Möglichkeit der europäischen Kofinanzierung ist aus Sicht der BAK zu begrüßen. Die Verwendung von Mitteln aus der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) für militärische Zwecke wird abgelehnt. Österreich könnte Kofinanzierungen nur dann im vollen Umfang ausschöpfen, wenn es von seiner Neutralität abweicht. Positiv aus Sicht der BAK ist, dass die Europäische Kommission (EK) im Zuge der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten einen Beitrag zu den Klimazielen leisten möchte.

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Thomas Hader

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Am 10. September 2018 fand die Abstimmung im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments über den Vorschlag einer Neufassung der Trinkwasserrichtlinie statt. Die von der AK unterstützte BürgerInneninitiative „Right2Water“ fordert die starke Verankerung eines Menschenrechts auf sauberes und leistbares Trinkwasser für alle EuropäerInnen. Diese Forderung wurde jedoch nicht in jener Deutlichkeit umgesetzt, wie es aus Sicht der AK notwendig wäre.

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Am Montag, den 10. September 2018, wird im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über die Änderung der Trinkwasserrichtlinie abgestimmt. Auslöser für diese Revision ist die von der AK unterstützte BürgerInneninitiative „Right2Water“, bei der 2013 über 1,8 Millionen EU-BürgerInnen ein Menschenrecht auf Wasser einforderten.

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1,8 Millionen EuropäerInnen unterzeichneten 2013 die Bürgerinitiative „right2water“, die die Europäische Kommission auffordert, das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in EU-Recht zu verankern. Sie war damit die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative. Das Europäische Parlament unterstütze die Forderungen in ihrer Position im September 2015. In diesem Jahr stellte die Kommission die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie vor.

Datum Dienstag, 4. September 2018, 18:30
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Der Kommissionsentwurf über CO2-Vorgaben an PKW-HerstellerInnen enthält aus Sicht der Arbeiterkammer zu wenig ehrgeizige Maßnahmen zur Reduktion der PKW-Emissionen und keine verbindlichen Quoten für Elektroautos. Vor der Sommerpause verabschiedete allerdings der EP-Verkehrsausschuss seine Stellungnah-me, in welcher er den Kommissionsvorschlag stark abschwächte. Jetzt ist der Umweltausschuss des Parlaments am Zug, der bei diesem Kommissionsvorschlag die Federführung innehat. Nachbesserungen sind also notwendig.

 

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Nicht nur im Straßenverkehr gibt es akuten Handlungsbedarf, um endlich wirksam Sozialdumping zu vermeiden, sondern auch im Luftverkehr gibt es viel zu tun. Am Freitag, den 10. August 2018, kam es an verschiedenen Standorten der Billigfluglinie RyanAir zu Streiks, mit denen PilotInnen und Kabinenpersonal auf ihre schlechten Arbeitsbedingungen und die fehlende Verhandlungsbereitschaft von Seiten des Managements hinwiesen.