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ZurückIm September 2017 veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Fahrgastrechte, die seit 2007 in Kraft ist. Damit will sie das Schutzniveau der Fahrgäste innerhalb der Europäischen Mitgliedstaaten einheitlicher gestalten, Unsicherheiten beseitigen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen besseren Zugang zum Bahnfahren ermöglichen. Der erste Austausch mit ExpertInnen im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments am 20.
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ZurückDer Verordnungsentwurf über den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt, den die Europäische Kommission im November 2017 vorgestellt hat, soll den Nah- und Fernbusverkehr weiter liberalisieren. Fernbusunternehmen wie Flixbus oder Eurolines würden dadurch ein grundsätzliches Zugangsrecht zum innerstaatlichen Verkehr und der öffentlichen Infrastruktur – allen voran den Busbahnhöfen - erhalten. Am 1.
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ZurückDie BAK sieht keinen Bedarf, die Verordnung (EG) 1073/2009 für den grenzüberschreitenden Personenverkehr in die vorgeschlagene Richtung zu verändern. Die vorgeschlagenenÄnderungen sind nicht geeignet, den Klimawandel zu bekämpfen. Auch gibt es durchaus andere Maßnahmen, um die europäische Industrie zu stärken und deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Eine Verbesserung der Mobilität der Europäischen Bürgerinnen und Bürger kann durch umweltfreundliche Alternativen, wie einer Stärkung des Bahnverkehrs, nachhaltiger erreicht werden.
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ZurückDie BAK befürwortet grundsätzlich gesetzliche Vereinfachungen und Klarstellungen zur weiteren Förderung des kombinierten Verkehrs. Ob allerdings die erwähnten Ziele durch die im gegenständlichen Richtlinienentwurf vorgesehene großzügige Liberalisierung des Straßengütertransports als Teil des kombinierten Verkehrs ohne Rücksicht auf bestehende Regelungen im Bereich des Wettbewerbs und der Sozialbedingungen erreicht werden können, wird stark in Zweifel gezogen.
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ZurückNach zähen Verhandlungen verabschiedete das Plenum des Europäischen Parlaments am 17. Jänner 2018 die Berichte zur Energieeffizienzrichtlinie, der Richtlinie über erneuerbare Energien und der Governance-Verordnung. Der Startschuss für die Trilogverhandlungen dieser drei Dossiers mit dem Rat und der Kommission ist damit gefallen. Gerade die ambitionierten Ziele zur Energieeffizienz, wie sie im für Energie zuständigen Ausschuss ITRE des Europäischen Parlaments im November vergangenen Jahres mehrheitlich gefordert wurden, hielten der Abstimmung im Plenum nicht stand.
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ZurückDie Fakten, mit denen die Europäische Kommission die zentralen Herausforderungen für die am 16. Jänner 2018 vorgelegte Plastikstrategie begründet, sind beeindruckend: Allein in Europa werden pro Jahr zirka 49 Mio. Tonnen Kunststoff nachgefragt. Der Handlungsbedarf liegt somit auf der Hand. Ob die vorgelegte Strategie ihre Ziele auch erreichen kann, wird sich aber erst in den nächsten Monaten und Jahren zeigen, wenn konkrete Maßnahmen folgen müssen.
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ZurückMit diesem Entwurf will die Europäische Kommission einige Unklarheiten der bestehenden Verordnung (EG) Nr 1371/2007 beseitigen und Präzisierungen vornehmen. So werden Fälle von „höherer Gewalt“ – hier erfolgt keine Haftung bei Verspätungen – näher definiert. Auch bei der Barrierefreiheit gibt es detailliertere Bestimmungen. Die Bundesarbeitskammer (BAK) wertet es zwar als positiv, dass eine Tendenz zur Stärkung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr zu erkennen ist, sieht aber einige Detailbestimmungen sehr kritisch.
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ZurückAm 22. November 2017 fand im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (TRAN) ein intensiver Austausch über die markt- und sozialrechtlichen Aspekte des Mobilitätspakets statt, das von der EU-Kommission im Ende Mai 2017 vorgestellt hatte. Dabei prallten sowohl die Interessen zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen als auch jene der alten und neuen Mitgliedstaaten aufeinander. Die AK EUROPA berichtet aus dem Ausschuss.
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ZurückDie Strategie der Europäischen Kommission in der Handelspolitik der letzten Jahre zielt auf den bilateralen Abschluss von Freihandelsabkommen ab. Sie betont bei jeder Gelegenheit den wirtschaftlichen Nutzen dieser Abkommen. Dies äußert sich bei Diskussionen im Europäischen Parlament, in ihrem aktuellen Arbeitsprogramm oder im Dialog mit NGOs. Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards werden dabei stiefmütterlich behandelt.
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ZurückAm 8. November 2017 stellte die Kommission ein Paket vor, das neue Ziele für CO2-Emissionen von Fahrzeugen vorgibt und emissionsfreie Fahrzeuge fördern soll. Damit soll nach Ansicht der Kommission ein Schritt gegen den Klimawandel gesetzt und der Übergang zu einer modernen, CO2-armen Wirtschaft fortgeführt werden. Von strengeren Grenzwerten oder verbindlichen Zielen für Elektroautos, die im Vorfeld erwartet wurden, rückte die Kommission aber schlussendlich ab.