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Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten deutlich, dass es dringenden Verbesserungsbedarf gibt, um die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Richtlinie bezüglich der Entsendung von ArbeitnehmerInnen im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen sicherzustellen. Daher hat die Europäische Kommission am 21. März 2012 eine Durchsetzungsrichtlinie mit neuen Lösungen und Maßnahmen vorgeschlagen.

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Einen positiven Schritt setzt die Europäische Kommission im Kampf gegen Steuerhinterziehung und bisher bestehende Möglichkeiten der Steuerumgehung. In einer Mitteilung und einer Empfehlung werden eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die helfen sollen, die rund 1.000 Mrd. € an Steuerausfällen pro Jahr zu reduzieren.

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Bei einer Kommissionskonferenz zum Thema Straßenbenützungsentgelte ergriff die Kommission die Gelegenheit, um das alte, leicht verstaubte Konzept der Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) zur Finanzierung von Straßenverkehrsprojekten aus der Schublade zu ziehen. Das sei angesichts der leeren Staatskassen eine passende Möglichkeit, um Infrastrukturprojekte umsetzen zu können.

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Vor rund einer Woche sind die Verhandlungen zum EU-Finanzrahmen 2014-2020 im Europäischen Rat vorerst gescheitert. Bei einer Diskussionsveranstaltung skizzierte nun EU-Haushaltskommissar Janusz Lewandowski den Stand der Debatte. Ganz deutlich wurde der Kommissar bezüglich Österreich: Ein Beitragsrabatt für die Alpenrepublik ist aus Sicht der Kommission keinesfalls gerechtfertigt.
Laut Lewandowski bedeutet der Vorschlag des Ratspräsidenten van Rompuy um 80 Mrd. € eine reale Kürzung gegenüber dem jetzigen EU-Finanzrahmen um 20 Mrd. €.

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Renditestreben statt bestmöglicher Versorgung – für die Europäische Kommission dürfte dies das prioritäre Ziel ihrer Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik sein. Ein Richtlinienvorschlag über die so genannten Dienstleistungskonzessionen soll dabei offensichtlich den Druck auf Kommunen weiter erhöhen, Dienstleistungen, die mit gutem Grund seit jeher von der öffentlichen Hand erbracht werden nun Privatunternehmen zu überlassen.

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Diese Woche haben die EU-Abgeordneten des Handelsausschusses über ein Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru abgestimmt. Das Abkommen ist höchst umstritten: Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen machten im Rahmen der Verhandlungen auf grobe Menschenrechtsverstöße und eine Vielzahl von Verletzungen von Gewerkschaftsrechten in Kolumbien aufmerksam.

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Laut Bayliss-Bericht sind nur vier „Schlüsselhindernisse für die Schaffung eines einheitlichen, europäischen Transportmarktes“ identifizierbar. Dabei handelt es sich um den „LenkerInnenmangel die Durchsetzungspraktiken“, die „Durchführung der Kabotage“ und den „Mangel an Innovationen und Anwendungen von Vorzeigeprojekten“.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Richard Ruziczka

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Die Bundesarbeitskammer sieht in der Verbesserung des Screening-Verfahrens, in den Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität des Verfahrens durch obligatorisches Scoping und verpflichtende Qualitätssicherung von UVP-Angaben einen wünschenswerten Fortschritt.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Cornelia Mittendorfer

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Die neueste Studie der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission liest sich wie ein Handbuch des Neoliberalismus. Auf mehr als 160 Seiten wird argumentiert, dass der Abbau sozialer Rechte und der arbeitsrechtlichen Bestimmungen der einzige und richtige Weg sei, um Beschäftigung zu fördern und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Ein kurzer Blick nach Griechenland, Spanien und Portugal reicht aus um diese falsche Logik zu entlarven.

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Nur einen Tag vor dem Beginn des EU-Budgetgipfels mit den EU-Staats- und Regierungschefs fand im Europäischen Parlament eine Debatte zum neuen EU-Finanzrahmen 2014 bis 2020 statt. Dabei zeigte sich EU-Kommissionspräsident ungewohnt mutig und forderte ein Bekenntnis zum EU-Haushaltsrahmen als Investitionsbudget und zur Reduzierung von Arbeitslosigkeit und Armut. Die allermeisten EU-Abgeordneten pflichteten ihm bei und forderten ihn auf genauso weiterzukämpfen.