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Besteuerung ist in der EU aktuell ein intensiv diskutiertes Thema. Die Vielseitigkeit der Debatten erstreckt sich von geschlechterdiskriminierenden Steuersystemen auf individueller Ebene bis hin zur Steuervermeidung großer Unternehmen. Insgesamt soll Besteuerung damit jedenfalls eines werden – gerechter.

 

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Mit dem Energiepaket „Clean Energy for All Europeans“ legte die Europäische Kommission Ende des Vorjahres ein umfangreiches Dossier vor, wie der Weg zur angestrebten Energieunion und zum Erreichen der Klima- und Energieziele beschritten werden soll. Aus nicht weniger als acht Richtlinien- bzw. Verordnungsdokumenten besteht das Paket, das derzeit im Europäischen Parlament intensiv diskutiert wird.

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Mit dem Frühjahrspaket stellte die Kommission am 22. Mai die länderspezifischen Empfehlungen für die Mitgliedsstaaten vor. Österreich hat – trotz positiver wirtschaftlicher Prognose und einem im EU-Vergleich relativ stabilen Arbeitsmarkt – Nachbesserungsbedarf bei der Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen, Bildungschancen für Personen aus sozial schwächeren Verhältnissen und/oder mit Migrationshintergrund.

 

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Die vorgeschlagene Richtlinie zur Energieeffizienz sieht ein verbindliches Energieeffizienzziel von 30 % für das Jahr 2030 vor. Diesem positiven verbindlichen Ziel auf EU-Ebene steht allerdings entgegen, dass der Verkehrsbereich bei der Berechnung des Energieverbrauchs ausgenommen ist, obwohl er zu den Hauptenergieverbrauchern zählt. Außerdem fehlen verbindliche Ziele auf Ebene der Mitgliedstaaten.

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Dorothea Herzele

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Mit dem Verordnungsvorschlag über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor will die EU-Kommission sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten selbst und in Kooperation mit den anderen Mitgliedstaaten ausreichend Vorkehrungen treffen, um Risiken im Elektrizitätsbereich frühzeitig zu identifizieren und mit entsprechenden Maßnahmen darauf zu reagieren. Diese Zielsetzung ist grundsätzlich zu begrüßen.

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Mit der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung zur Gründung einer Agentur über die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden sollen die Kompetenzen von ACER ausgeweitet und ihre Position gestärkt werden. Die ausgedehnten Befugnisse von ACER können jedoch einschneidende Auswirkungen auf einen Mitgliedstaat haben, wie es aktuell die Entscheidung der ACER zur Teilung der deutsch-österreichischen Strompreiszone zeigt.

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Die Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen sieht als verbindliches Ziel vor, den Anteil erneuerbaren Energien am energetischen Endverbrauch in Höhe von 27 % im Jahr 2030 zu erreichen. Allerdings fehlen verbindliche Ziele auf Ebene der Mitgliedstaaten. Hinzu kommt, dass die vorgeschlagene grenzüberschreitende Öffnung nationaler Fördersysteme für erneuerbare Energie einen Wettbewerb von Förderinstrumenten entstehen lässt, deren Kosten schlussendlich die KonsumentInnen zu tragen haben.

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Die Verordnung zur Governance stellt den Rechtsrahmen dar, mit dem die Kommission die geltenden Planungs- und Berichterstattungsvorschriften mit dem Energiepaket „Clean Energy for All Europeans“ verknüpft. Anstatt nationale, verbindliche Ziele festzulegen, schlägt die Kommission einen Verordnungstext vor, der in der Praxis einen hohen administrativen Aufwand darstellt und schwer kontrollierbar sein wird. Dazu tragen auch die zahlreichen Ausnahmen bei, die der Vorschlag beinhaltet. Dadurch wird das Erreichen der Energieeffizienzziele im Rahmen der Energieunion gefährdet.

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Die als Teil des Energiepakets „Clean Energy for All Europeans“ von der Kommission vorgestellte Verordnung zum Energiebinnenmarkt soll die dezentrale und fluktuierende Stromerzeugung fördern, um die Klima- und Energieziele der Europäischen Union bis 2030 zu erreichen. Die dafür vorgeschlagene Stärkung von ACER und ENTSO-E sowie das Einrichten regionaler Betriebszentren bedeuten aber das Auslagern hoheitlicher Entscheidungen an dezentrale Agenturen und private Organisationen.

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Die im Rahmen des Energiepakets „Clean Energy for All Europeans“ von der Kommisson vorgeschlagene Richtlinie zum Energiebinnenmarkt beinhaltet maßgebliche Änderungen für KonsumentInnen. Von flexiblen Tarifsystemen wird aber nur ein kleiner Teil der Konsumierenden profitieren. Auch die Einführung von Aggregatoren, mit denen neue Geschäftsmodelle gefördert werden sollen, stellen in Anbetracht fehlender regulatorischer Rahmenbedingungen Rechtsunsicherheit und keinen erkennbaren Mehrwert für EndverbraucherInnen dar.

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