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AK EUROPA, the Brussels office of the Austrian Federal Chamber of Labour, ÖGB Europabüro, the Brussels office of the Austrian Trade Union Federation, and the European Representation of Austrian Social Security Institutions, cordially invite you to our event:

Datum Dienstag, 26. Februar 2019, 18:30
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Am 14. Februar 2019 haben die Kommission, das EU-Parlament und der Rat in den Trilogverhandlungen eine vorläufige Einigung zur Europäischen Arbeitsbehörde erzielt. Auch wenn bei den Kompetenzen der neuen Behörde aus Sicht der ArbeitnehmerInnen noch mehr zu erhoffen gewesen wäre, ist die Einigung dennoch ein bedeutender Erfolg. Nun geht es darum, dass die Behörde bald ihre tatsächliche Arbeit aufnimmt. Vorab müssen Rat und EU-Parlament noch die vorläufige Einigung absegnen.

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Zwischen Europäischer Kommission, Rat und Parlament wurde eine Einigung im Trilog zur Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen erzielt. Ob die Richtlinie tatsächlich zu verbesserten und transparenteren Arbeitsbedingungen für Beschäftigte, insbesondere auch in atypischen Beschäftigungsformen (CrowdworkerInnen, On-Demand-ArbeitnehmerInnen u.v.m.) führt, wird erst der finale Richtlinientext sowie die konkrete Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedsstaaten zeigen, für die diese bedauerlicherweise drei Jahre Zeit haben werden.

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Europäische Kommission, Rat, und Parlament einigen sich auf Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

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Krebs ist die bei weitem häufigste Ursache für arbeitsbedingte Todesfälle: Gemäß Europäischer Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) wird mehr als jeder zweite (52%) arbeitsbedingte Todesfall in der EU durch arbeitsbedingten Krebs verursacht. Dieses Phänomen wird insgesamt in der öffentlichen Diskussion noch bei weitem zu wenig beachtet. Insbesondere die Betroffenheit von Frauen durch arbeitsbedingte Krebserkrankungen ist bislang unterbeleuchtet.

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Nachdem sich schon in der Vorwoche (6.Dezember 2018) die MinisterInnen im Rahmen des Beschäftigungsrates auf eine Allgemeine Ausrichtung zur Arbeitsbehörde verständigt hatten, gab diese Woche (11. Dezember 2018) auch das Plenum des EU-Parlaments grünes Licht für den Trilog: Das Verhandlungsmandat des Parlaments wurde mit breiter Mehrheit angenommen, 459 Abgeordnete stimmten dafür, 160 dagegen. Ein starkes Zeichen für eine Europäische Arbeitsbehörde!

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Eine erste Hürde hat die geplante EU-Arbeitsbehörde bereits genommen: Vergangene Woche erteilte der Beschäftigungsausschuss des europäischen Parlaments seine Zustimmung für eine gemeinsame Europäische Arbeitsbehörde. Nun liegt es an den MinisterInnen der Mitgliedstaaten, eine Einigung zu finden, damit ein Abschluss noch innerhalb dieser Wahlperiode möglich ist.

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Am 17. November 2017 beim Sozialgipfel in Göteborg wurde die "Europäische Säule sozialer Rechte" proklamiert. Dieser Tage - zu ihrem ersten Jahrestag - stehen mehrere Rechtsakte, die wesentlich zu einer sozialeren Ausgestaltung Europas beitragen könnten, vor der Entscheidung.

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Seit Juli 2018 hat Österreich den Vorsitz der Ratspräsidentschaft inne, die Halbzeit wurde also schon überschritten. Bei einer von der Arbeiterkammer (AK EUROPA), dem Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) und dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) organisierten Veranstaltung am 22. Oktober forderten die anwesenden GewerkschafterInnen den Österreichischen Vorsitz auf, sozialpolitische Themen zu priorisieren.

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Am Donnerstag, 18. Oktober 2018, wurde im Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments über den Vorschlag für eine Richtlinie über verlässliche und transparente Arbeitsbedingungen abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis stellt für ArbeitnehmerInnen und die Gewerkschaftsbewegung zumindest einen kleinen Etappensieg dar. Gerade für prekär Beschäftigte würde die Richtlinie Verbesserungen mit sich bringen und einige grundlegenden Informations- und Mindestrechte sichern.