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Die EU-Arbeitsbehörde ist derzeit heiß diskutiertes Thema in Brüssel. Unter Vorsitz der beiden S&D-Abgeordneten MEP Agnes Jongerius (Niederlande) sowie des Schattenberichterstatters für die EU-Arbeitsbehörde, MEP Georgi Pirinski (Bulgarien), fand vergangene Woche (6. Juni 2018) im EU-Parlament ein Workshop statt, in welchem auch ein Experte der Arbeiterkammer zu Wort kam.

 

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Die Europäische Kommission hat am 13. März 2018 den von Gewerkschaftsseite lange geforderten Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vorgelegt.

 

Datum Donnerstag, 7. Juni 2018, 18:30
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Mit deutlicher Mehrheit wurde diese Woche die neue Entsenderichtlinie im Plenum des EU-Parlaments angenommen. Mit 456 Ja-Stimmen zu 147 Nein-Stimmen bei 49 Enthaltungen haben die Abgeordneten dem Verhandlungsergebnis aus dem Trilog zugestimmt. Die beschlossene Reform beinhaltet einige Elemente, die Verbesserungen im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping darstellen. Insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung der Rechte der Entsenderichtlinie bestehen jedoch nach wie vor Defizite.

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Eine europaweite Reform des „nationalen Wildwuchses“ im Unternehmensrecht ist notwendig – so der Konsens der Podiumsgäste aus Sozialpartnerschaft und Wissenschaft bei der dieswöchigen Konferenz „Faire Unternehmensmobilität garantieren“. Wie das Ende April 2018 vorgestellte Unternehmensrechtspaket jedoch in eine sozial gerechte Form gebracht werden kann, blieb zu diskutieren. Das Paket zielt im Rahmen zweier Richtlinien auf die Digitalisierung bzw.

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Am 13. März 2018 hatte die EU-Kommission im Rahmen des Pakets für Soziale Gerechtigkeit einen Vorschlag zur Errichtung einer Europäische Arbeitsbehörde vorgelegt. Diese Woche (24. Mai 2018) fand nun im Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments erstmals ein Austausch der Abgeordneten mit der zuständigen Kommissarin Marianne Thyssen zu diesem wichtigen Dossier statt. Das große Interesse am Thema EU-Arbeitsbehörde zeigte sich auch am äußert gut besuchten Beschäftigungsausschuss.

 

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Nachdem am 22. Februar 2018 der Kommissionsvorschlag für eine neue Richtlinie zu transparenten und verlässlichen Arbeitsbedingungen erstmals im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments vorgestellt wurde, fand diese Woche (15. Mai) eine öffentliche Anhörung mit VertreterInnen der europäischen Sozialpartner statt.

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Die AK begrüßt grundsätzlich die Aufnahme von weiteren fünf Grenzwerten in die Karzinogene-Richtlinie. Vier der vorgeschlagenen Grenzwerte gehen jedoch weit über ein gerade noch akzeptables Krebsrisiko hinaus: Der Grenzwert für 4,4‘-Methylenbis(2-chloranilin) (MOCA) sowie insbesondere die Grenzwerte für Cadmium, Beryllium und Arsensäure und ihre Salze (und deren anorganische Verbindungen).

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Petra Streithofer

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Die Bundesarbeitskammer (BAK) begrüßt die Initiative zur Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde und grundsätzlich auch den Inhalt des gegenständlichen Vorschlags. Um Sozialbetrug und Lohn- und Sozialdumping sowie Hindernisse bei der Inanspruchnahme der Freizügigkeit noch wirksamer entgegentreten zu können, müsste die Behörde neben den Unterstützungs- und Koordinationsaufgaben auch mit Durchsetzungsrechten ausgestattetwerden.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Walter Gagawczuk

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Sie gehört zu den am kontroversesten diskutierten Gesetzesvorschlägen, die derzeit im Parlament und Rat verhandelt werden: Die „lex specialis“ zur Entsenderichtlinie, mit der geregelt werden soll, inwieweit die allgemein gültige Entsenderichtlinie im Straßenverkehr angewendet werden muss – oder eben nicht. Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments setzte nun ein klares und unmissverständliches Zeichen und stimmte am 25. April 2018 mehrheitlich gegen substantielle Ausnahmeregelungen.

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Die Bundesarbeitskammer (BAK) hat die EBI-Initiative unterstützt und begrüßt ausdrücklich das Vorhaben, die Zugänglichkeit zu Trinkwasser für alle BürgerInnen zu gewährleisten. Allerdingssollte das Recht auf sauberes und leistbares Trinkwasser als Recht für alle EUBürgerInnen zukünftig auch wirksam gesichert und nicht nur gefördert werden, wie derzeit im Richtlinienvorschlag vorgesehen. Hier sind jedenfalls weitere Anpassungen erforderlich.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Iris Strutzmann

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