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Steuern legal, wenn auch nicht legitim, zu vermeiden, ist ein kompliziertes Unterfangen. Unternehmen und Einzelpersonen sind deshalb auf die Hilfe von ExpertInnen angewiesen. Bisher sind diese Anwaltskanzleien, Banken oder Wirtschaftsprüfungsunternehmen keinen gemeinsamen Regeln unterstellt worden. Das soll sich jetzt mit einem neuen Vorschlag der Kommission ändern.

 

Am 28. und 29. Juni fand in Brüssel eine von der Europäischen Kommission organisierte Konferenz zu Steuergerechtigkeit statt. Die Juncker Kommission hat sich dem Kampf gegen Steuervermeidung und -hinterziehung verschrieben. Bisher wurden insgesamt 15 unterschiedliche Initiativen verfolgt, sieben davon sind bereits unterzeichnet und treten bald in Kraft. Die übrigen, etwa die (öffentliche) länderspezifische Berichterstattung, oder die gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-bemessungsgrundlage, werden noch verhandelt.

 

Der neueste Vorschlag der Kommission bezieht sich auf maßgebliche Erkenntnisse des PANA-Untersuchungsausschusses. Im Rahmen der Geschäfte rund um die Panama Papiere waren etwa 14.000 FinanzintermediärInnen, also ExpertInnen aus Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsunternehmen, Treuhandgesellschaften, Banken und natürlich Steuerberatungen, verwickelt – rund ein Fünftel dieser sitzt dabei in der EU. Ihnen kommt damit eine grundlegende Rolle in der Schaffung von Offshore-Strukturen zu: Ohne sie könnten Steuern nicht in großem Stil vermieden werden. Bisher aber fehlen sektorenübergreifende Regelungen, die nicht nur auf die Berufsbezeichnung alleine, sondern auf die tatsächliche Tätigkeit abzielen.

 

Der jetzt vorliegende Kommissionsvorschlag greift genau hier ein. Geht es nach ihm, sollen FinanzintermediärInnen dazu verpflichtet werden, grenzüberschreitende Instrumente, die zur Steuervermeidung beitragen könnten, innerhalb von fünf Tagen nach Verkauf an die Steuerbehörden zu melden. Die so gewonnenen Daten sollen automatisch zwischen allen Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden. Gemeldete Strukturen müssen dabei nicht zwangsläufig unzulässig sein. Anhand ausgearbeiteter Hauptkennzeichen wie etwa günstiger Steuersonderregelungen oder einem genauen Blick auf die beteiligten Länder und deren Strukturen, sollen diese überprüft werden. Eine Nichtmeldung soll mit entsprechend hohen Sanktionen einhergehen.

 

Durch mehr Transparenz verspricht sich die Kommission, Steuervermeidungsstrukturen schnellstmöglich zu unterbinden, bevor Unsummen an Geldern aus der öffentlichen Hand abfließen. Es handelt sich aber wiederum nur um mehr Transparenz für Steuerbehörden, nicht aber für die Öffentlichkeit und damit alle EU-BürgerInnen – ein Manko, dass bereits in dem verhandelten Regner-Bayet Entwurf zur länderspezifischen Berichterstattung zum Tragen kommt. Echte Transparenz und allgemein für alle zugängliche Daten, welche auch entsprechenden öffentlichen Druck erzeugen können, fehlen im Kommissionsentwurf bisher. Die weiteren Verhandlungen können den Entwurf dahingehend aber noch entscheidend verbessern.

 

Weiterführende Informationen:

AK EUROPA: Transparenz – aber nur für Unternehmen

AK EUROPA: Der PANA-Untersuchungsausschuss: Der Kampf gegen Steuertricks gewinnt an Fahrt

AK EUROPA: Steuern als Mittel zur Umverteilung – nur wohin?

AK/ÖGB Kampagne No to Tax Havens!

Europäische Kommission: Fragen und Antworten zu den neuen Steuertransparenzvorschriften für Intermediäre

PANA: Studie: Die Rolle von Beratern und Vermittlern bei den Machenschaften, die in den Panama Papers aufgedeckt wurden

EP Press Release: Wealth managers provide “law avoidance” to the rich, PANA MEPs hear