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ZurückDie EuGH-Urteile zum Verhältnis zwischen Marktfreiheiten und gewerkschaftlichen Grundrechten aus 2007 und 2008 offenbaren die Verwerfungslinien, die zwischen dem Binnenmarkt und der auf der nationalen Ebene verwirklichten sozialen Dimension verlaufen.
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ZurückDie AK bedankt sich für die Gelegenheit im Rahmen der Konsultation zu Fragen, die das zentrale Finanzdienstleistungsprodukt Bankkonto betreffen, Stellung nehmen zu können. Wir hoffen, dass unsere Anregungen und Vorschläge von der Europäischen Kommission aufgegriffen werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung
Christian Prantner
Kontakt per E-MailBenedikta Rupprecht
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ZurückDie AK spricht sich gegen vorgeschlagenen Rechtsakt zu Konzessionen aus und ist der Ansicht, dass mit der jetzigen Rechtslage ein gutes Auslangen gefunden werden kann. Durch die Ausnahme vom Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien sowie Judikatur des EuGH existiert eine Definition über Dienstleistungskonzessionen sowie die Klarstellung, dass auch im Bereich der Konzessionen die Grundprinzipien des Primärrechts zur Anwendung gelangen.
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ZurückZur Eignung von IPSAS für die Haushaltsrechte der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist zunächst auszuführen, dass viele Mitgliedsstaaten sich in ihren Haushaltsrechten bereits an einzelnen IPSAS orientieren, darunter auch Österreich.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung
Alice Niklas
Kontakt per E-MailMichael Heiling
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ZurückDie EU hat als Folge der Finanzkrise 2008, die die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichte in Europa massiv verstärkt hat, große sozio-ökonomische Herausforderungen zu bewältigen. In etlichen Mitgliedstaaten verschärfen die ergriffenen Austeritätspolitiken die Situation noch zusätzlich, sodass breite Bevölkerungsschichten in städtischen wie auch ländlichen Regionen von Arbeitslosigkeit betroffen bzw bedroht sind.
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ZurückDie Europäische Kommission strebt an, Problembereiche im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Ratingagenturen zu beheben. Konkret wird vorgeschlagen drei EU-Richtlinien zu ändern: die Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIF) sowie die Verordnung 1060/2009/EG über Ratingagenturen.
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ZurückDie Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Jahresabschlussprüfung beinhalten einerseits einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, andererseits einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.
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Helmut Gahleitner
Kontakt per E-MailMarkus Oberrauter
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ZurückDie Ursachen der Finanzkrise reichen bis weit vor das Platzen der Immobilienblase in den USA im Jahr 2006 zurück.
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Helmut Gahleitner
Kontakt per E-MailMichael Heiling
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Franz Nauschnigg