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Öffentliche Dienstleistungen haben sich als sozialer Puffer und Stoßdämpfer für die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise erwiesen, insbesondere für jene Personen, die die Krise am direktesten getroffen hat. Die jüngsten Ereignisse sollten auch die Überzeugung der Kommission und der europäischen EntscheidungsträgerInnen in ein sozialstaatliches Modell und eine dafür notwendige finanzielle Ausstattung erhöht haben.
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Alice Wagner

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Susanne Wixforth

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Der Österreichische Städtebund (ÖSTB), der Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft (VÖWG) und die Österreichische Bundesarbeitskammer (BAK) sprechen sich vehement gegen das Vorhaben der Kommission aus, das neue Beihilfenpaket für die Daseinsvorsorge („Almunia-Paket“) ohne einen seriösen Diskussionsprozess im Schnelldurchlauf zu verabschieden.
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Alice Wagner

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Die Bundesarbeitskammer (BAK) ist die gesetzliche Interessenvertretung von rund 3,2 Mio ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen in Österreich. Sie vertritt ihre Mitglieder in allen sozial-, bildungs-, wirtschafts- und verbraucherpolitischen Angelegenheiten auf nationaler wie auch auf Brüsseler EU-Ebene.
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Susanne Wixforth

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Judith Vorbach (Brussels office)

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Die AK begrüßt die von der Kommission im Verordnungsentwurf angeführten Ziele, nämlich die Schaffung einheitlicher Anforderungen an die unterschiedlichen Marktplätze für Finanzinstrumente, die Vermeidung von Aufsichtsarbitrage, Erhöhung der Rechtssicherheit und Reduktion der Komplexität der Regulierung.
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Susanne Wixforth

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Judith Vorbach (Brussels office)

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Die EU-Kommission hat einen neuen EU-Richtlinienvorschlag zur Energieeffizienz vorgelegt. Darin bleibt das Energieeffizienzziel von 20% weiterhin unverbindlich, die Maßnahmen zur Erreichung des Zieles hingegen verbindlich. Zu den geplanten, verpflichtenden Maßnahmen zählen unter anderem ein Energie-Einsparziel von 1,5% für Energieversorger oder Netzbetreiber, sowie eine 3%ige jährliche Sanierungsrate für öffentliche Gebäude.
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Susanne Wixforth

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Dorothea Herzele

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Die Beobachtung der Arbeitsmarktsituation in der Europäischen Union erfolgt auf Basis regelmäßig aktualisierter Eurostat-Schlüsselindikatoren. Insbesondere der Arbeitslosenquote wird große Beachtung geschenkt. Mit der Betrachtung eines einzigen Indikators wird das Augenmerk jedoch lediglich auf einen bestimmten Aspekt des Arbeitsmarktgeschehens gelegt. Die tatsächlichen Erwerbschancen der Bevölkerung und die Arbeitsmarktstrukturen innerhalb der Union sind vielfältig.
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AK Wien

WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Die Beobachtung der Arbeitsmarktsituation in der Europäischen Union erfolgt auf Basis regelmäßig aktualisierter Eurostat-Schlüsselindikatoren. Insbesondere der Arbeitslosenquote wird große Beachtung geschenkt. Mit der Betrachtung eines einzigen Indikators wird das Augenmerk jedoch lediglich auf einen bestimmten Aspekt des Arbeitsmarktgeschehens gelegt. Die tatsächlichen Erwerbschancen der Bevölkerung und die Arbeitsmarktstrukturen innerhalb der Union sind vielfältig.
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AK Wien

WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Die Arbeiterkammer (AK) hat den Kommissionsvorschlag zum mehrjährigen Finanzrahmen ab 2014 (Mitteilung: „Ein Haushalt für „Europe 2020“ (KOM(2011)500endg) sowie den Vorschlag über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (KOM(2011)510endg), die am 29.6.2011 vorgelegt wurden, einer umfassenden Beurteilung unterzogen und erlaubt sich Ihnen nachstehende Stellungnahme zu übermitteln.
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Elisabeth Beer

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Christa Schlager

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Die AK stellt einleitend fest, dass die auf der Grundlage von freiwilligen Verhaltenskodizes beruhenden Corporate Governance Standards erheblich zur Finanz- und Wirtschaftskrise beigetragen haben. Die Unternehmen agierten im Wesentlichen nach dem Grundsatz, dass alles erlaubt, was nicht verboten ist. Die fehlenden Rechtsnormen mit klaren Sanktionen bei Nichteinhaltung führten im Ergebnis zu Milliardenverlusten bei den Unternehmen und zum Verlust vieler tausender Arbeitsplätze.
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Helmut Gahleitner

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Christina Wieser

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Die Bundesarbeitskammer Österreich und viele soziale Einrichtungen sowie Verbraucherschutzorganisationen in der Europäischen Union haben das Vorhaben der Europäischen Kommission begrüßt, eine Legislativmaßnahme zu setzen, die allen EU-Bürgern oder in der EU wohnhaften Personen das Recht auf grundlegende Bankdienstleistungen einräumt. Dass nun statt einer Legislativmaßnahme nur eine Empfehlung abgegeben wurde, ist unsers Erachtens unzureichend und enttäuschend für viele betroffene ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen.
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Benedikta Rupprecht

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